Haben die Fußball-Regionalligisten FC 05 Schweinfurt und Würzburger Kickers zu Unrecht Corona-Hilfen kassiert und wie viel von dem erhaltenen Geld müssen sie zurückzahlen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich in dieser Woche das Verwaltungsgericht Würzburg. Beide Klubs hatten, in völlig unterschiedlichen, getrennten Verfahren, gegen die zuständige Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern geklagt und sich gegen geforderte Rückzahlungen gewehrt. Sie mussten dabei jeweils eine Niederlage einstecken.
Im Fall des FC 05 ging es um das vierte Quartal des Jahres 2021, im Fall der Kickers um die ersten drei Monate des Jahres 2022, in denen die Klubs am Ende jeweils mehr Einnahmen in den Büchern verbuchten, als sie haben durften, um die Überbrückungshilfen zu erhalten. Im Fall der Schweinfurter machte eine Sonderzahlung des Hauptsponsors und Präsidenten Markus Wolf, um die Zahlen für eine Lizenzierung zu erfüllen, den Unterschied. Die Würzburger erhielten im fraglichen Zeitraum eine Fernsehgeldzahlung vom Deutschen Fußball-Bund.
Während es beim FC 05 um einen fünfstelligen Betrag im mittleren Bereich geht, ist die Höhe einer möglichen Rückzahlung im Fall der Kickers noch gänzlich unklar. Es laufen noch verschiedene Verfahren zu Zahlungen aus anderen Corona-Hilfspaketen, aus denen die Kickers zum Teil auch noch auf Nachzahlungen hoffen. Es bleibe, so heißt es aus Vereinskreisen, abzuwarten, wie die Endabrechnung aussieht. Das freilich könne sich noch über Monate hinziehen.