Ein Sportgerichtsurteil hat in Westdeutschland für erhebliche Unruhe in der Fußballszene gesorgt, ein Rumoren, das bald auf allen Plätzen der Nation zu spüren sein könnte. Was war passiert? Die Mannschaft des SV Straelen hatte vor dem Oberliga-Gastspiel bei Germania Dattenfeld (bei Bonn) die zu niedrigen Tore reklamiert. Der Schiedsrichter maß nach und kam zum selben Ergebnis: Die Kästen waren 14 und 17 Zentimeter zu niedrig. Dennoch pfiff er die Partie an, Dattenfeld siegte 4:0. Wurde der Einspruch der Straelener in erster Instanz noch abgelehnt, so gab ihnen das Verbandsgericht des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes in Duisburg jetzt zumindest teilweise recht: Die Richter sprachen dem Tabellenletzten aus Straelen zwar nicht wie erhofft die Punkte zu, setzten aber ein Wiederholungsspiel an. Es läge, so die Begründung, keine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vor, sondern ein Regelverstoß. Nun geht die Germania in Revision, der Fall landet plötzlich vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Der Klub „wird aus eigenem Interesse – aber auch im Hinblick auf die unabsehbaren Folgen für alle Sportvereine – das DFB-Sportgericht anrufen“, so eine bedeutungsschwangere Pressemitteilung des Oberligisten.
Geht jetzt also im Amateurfußball das großen Messen los? Wird vor dem Anpfiff erstmal der Zollstock ausgeklappt? Denn, will ein Protest erfolgreich sein, so erklärt es der Duisburger Richter Heinz-Hubert Werker, muss er vor Spielbeginn formuliert sein. Schließlich stellt auch Fritz Weller, Vorsitzender des Bezirkssportgerichts in Unterfranken, unmissverständlich fest: „Wenn es um die Torhöhe geht, gibt es keine Toleranz, die ist 2,44 m.“ Nicht 2,43 m und nicht 2,45 m. Das sei eine Regel, die weltweit gelte, insofern hätte auch er den Dattenfelder Fall so entschieden. Denn über zehn Zentimeter zu niedrig, das sei schon eklatant: „Aber ein Torwart merkt doch so etwas normalerweise sofort, der muss doch nur einmal die Hand heben, das hat er im Gefühl.“
Sollte das DFB-Gericht das Urteil eines Wiederholungsspiels bestätigen, könnten unterlegene Mannschaften künftig den Joker Maßstab ziehen und auf eine neue Chance hoffen. In Wirklichkeit aber glaubt Weller nicht, dass eine Flut von Klagen auf sein Gericht zukommen wird. Er ist sich sicher, dass auf den meisten Plätzen die Höhe ungefähr stimme, „und wenn eine Mannschaft wegen ein, zwei Zentimeter Einspruch einlegt, dann sieht das doch sehr an den Haaren herbeigezogen aus.“ Außerdem habe der Verein eine halbe bis dreiviertel Stunde Zeit, die Differenz zu korrigieren – wie auch immer.
Schließlich hat eine Stichprobe dieser Zeitung auf einigen Fußballplätzen der Region höchst unterschiedliche Ergebnisse zu Tage gebracht, aber auf keinem Feld hatten beide Tore die exakt vorgeschriebene Höhe von 2,44 m. Bei einem Bezirksoberligisten war ein Tor sogar satte vier Zentimeter zu niedrig, während das gegenüberliegende zwei Zentimeter zu hoch war. Bei einem Kreisligisten in Würzburg war der Unterschied zwischen linkem Pfosten (2,42 m) und rechtem (2,46 m) ebenfalls vier Zentimeter.