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Frauenland: Würzburger Kickers: Stürmer Saliou Sané wegen Beleidigung verurteilt

Frauenland

Würzburger Kickers: Stürmer Saliou Sané wegen Beleidigung verurteilt

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    Saliou Sané, Fußballprofi des Drittligisten Würzburger Kickers, musste sich vor dem Amtsgericht wegen einer Beleidigung während der Aufstiegsfeier im vergangenen Jahr verantworten.
    Saliou Sané, Fußballprofi des Drittligisten Würzburger Kickers, musste sich vor dem Amtsgericht wegen einer Beleidigung während der Aufstiegsfeier im vergangenen Jahr verantworten. Foto: Silvia Gralla

    Es war eine außergewöhnliche Saison für die Würzburger Kickers mit einem fulminanten Ende: Am letzten Spieltag der Drittliga-Saison 2019/20 verwandelten die Kickers in der Nachspielzeit einen Elfmeter zum 2:2 gegen Halle. Es war das Tor zum Aufstieg in die Zweite Bundesliga, und auf und unter der Alten Mainbrücke haben die Kickers-Spieler und einige Fans diesen Triumph am frühen Abend des 5. Juli 2020 kräftig gefeiert – sie waren nicht nur vom Erfolg berauscht.

    Nun gab es ein "Nachspiel" beim Amtsgericht Würzburg: Auf der Anklagebank der Profi-Stürmer Saliou Sané, der glaubwürdig versicherte, dass ihm leid tut, was da an jenem Abend vor über einem Jahr gelaufen ist. Soweit er sich alkoholbedingt nicht erinnern kann, glaube er, dass es weitgehend so war, wie es die Zeugen schilderten.

    Stürmer Sané muss 15 000 Geldstrafe zahlen

    Nach zweistündiger Verhandlung, aufgrund der Corona-Maßnahmen waren nur drei Personen zum Zuhören zugelassen, ist der Profi zu einer Geldstrafe von 15 000 Euro (150 Tagessätze zu je 100 Euro) verurteilt worden: wegen Beleidigung von zwei Angehörigen des Kommunalen Ordnungsdienstes und einem "tätlichen Angriff" durch einen sogenannten "Nippeldreher".

    An der alten Mainbrücke feierten die Spieler der Würzburger Kickers am 5. Juli 2020 ihren überraschenden Aufstieg in die Zweite Fußball-Bundesliga. Über ein Jahr später gab es nun ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. 
    An der alten Mainbrücke feierten die Spieler der Würzburger Kickers am 5. Juli 2020 ihren überraschenden Aufstieg in die Zweite Fußball-Bundesliga. Über ein Jahr später gab es nun ein Nachspiel vor dem Amtsgericht.  Foto: Silvia Gralla

    Was war geschehen? Eine gemischte Streife hatte zunächst offenbar viel Verständnis für die Mannschaftsfeier in der Würzburger Innenstadt, nahm aber Anstoß daran, dass damals geltende Corona-Vorschriften wie Maskenpflicht und Abstandsregelung missachtet wurden. Und die Musik aus der mobilen Stereo-Anlage hielt man für zu laut. Nach kurzer Belehrung zogen die Städtischen Sheriffs weiter. Als sie knapp zwei Stunden später wieder vorbeischauten, soll alles wie vorher gewesen sein. Inzwischen sei auf Tischen und auf der Kaimauer getanzt worden. Der Angeklagte sei als Animateur offensichtlich besonders gut drauf gewesen und habe, laut Anklage, den Städtischen Beamten sowie dessen Kollegin beleidigt.

    Städtischer Beamter: Der "Nippeldreher" sei sehr schmerzhaft gewesen

    Daraufhin habe die Streife die Auflösung der Feier unter der Brücke angeordnet und sich, um zu deeskalieren, nach oben zurückgezogen. Die etwa 20 Mann starke Kickers-Gruppe folgte, man stellte die Stereo-Anlage vor dem Beamten ab, drehte auf und der Angeklagte soll den Beamten angetanzt und auch angefasst haben. "Mit der linken Hand an die rechte Brust, zugedrückt und gedreht", so beschrieb der Staatsanwalt den "Nippeldreher". Der Betroffene sagte vor Gericht, das sei sehr schmerzhaft gewesen und er habe den Angreifer wiederholt abwehren müssen. Dazu seien sexuelle Beleidigungen gekommen, die Richter Mark Kurzawski so beschrieben hat: "Aus der untersten Schublade. Viel niedriger kann man seine Missachtung einem anderen gegenüber nicht zum Ausdruck bringen."

    Die Kollegin des Städtischen Beamten bestätigte das hohe Aggressionspotenzial und beschrieb die Situation vor Ort als höchst brenzlig. Als sie ins Detail ging, brach sie wiederholt in Tränen aus.

    Der Kickers-Spieler bereut seine Worte

    "Das waren Worte, die ich sonst nicht gebrauche", sagte Saliou Sané, der sich bei den Betroffenen schriftlich entschuldigt hat, auch bei ihren Vorgesetzten war und über seinen Anwalt dem Beamten, den er verbal und an der Brust besonders hergenommen hatte, bereits ein Schmerzensgeld von 850 Euro überwiesen hat.

    Er habe großen Respekt vor der Arbeit von Polizei und Ordnungsdienst, so der angeklagte Profi, und ein gewisses Verständnis dafür, dass der Beamte, mit dem er sich angelegt hatte, nachträglich auf eine Aussprache plus Entschuldigung verzichtete. Das Anfassen des Uniformierten hat der Angeklagte bestritten.

    Kickers-Vorstand Schuppan: "Saliou hat sich um Wiedergutmachung bemüht"

    Intern haben die Würzburger Kickers den Vorfall bereits aufgearbeitet. "Wir bedauern die Vorkommnisse und Eskalation von damals außerordentlich. Saliou hat sich sehr engagiert, reumütig und glaubhaft um Wiedergutmachung und Aufklärung bemüht", sagt auf Anfrage dieser Redaktion Kickers-Vorstand Sebastian Schuppan. "Es gehört zu unserer Selbstverständlichkeit, als Club Verantwortung wahrzunehmen und Werte wie bedingungslosen Respekt jedem Menschen gegenüber allen Mitarbeitern und Spielern zu vermitteln."

    Über das Monatsgehalt des Spielers, Voraussetzung für das Festsetzen einer Geldstrafe, gab es während des Verfahrens am Amtsgericht offensichtlich "Missverständnisse". Daher hatte die Staatsanwaltschaft zunächst im Strafbefehl sogar 72 000 Euro Geldbuße beantragt, weil das Monatseinkommen des Spielers nur geschätzt werden konnte – auf etwa 12 000 Euro. Viel zu hoch, sagte der Angeklagte, und deutete so um die 4000 Euro netto an.

    Schließlich wurde Saliou Sané zu einer Geldstrafe von 15 000 Euro verurteilt. In der Urteilsbegründung wies Richter Kurzawski auf die Vorbildfunktion eines Profi-Fußballspielers hin, die über ein Spiel hinausgehe.

    Für den Stürmer war es indes nicht die einzige Niederlage des Tages: Nach der Verhandlung am Montagmorgen am Amtsgericht Würzburg gehörte der 29-Jährige am Abend auch zur Startelf, die in der Dritten Liga am Dallenberg gegen den SC Verl antrat – und 0:1 verlor.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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