Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

COBURG: Amokfahrt „nur“ im Rausch oder versuchter Mord?

COBURG

Amokfahrt „nur“ im Rausch oder versuchter Mord?

    • |
    • |
    Verfolgungsjagd: Polizei verfolgt eine Stunde lang Lkw-Fahrer. Mehrere Fahrzeuge wurden beschädigt.
    Verfolgungsjagd: Polizei verfolgt eine Stunde lang Lkw-Fahrer. Mehrere Fahrzeuge wurden beschädigt. Foto: NEWS5 / Merzbach (NEWS5)

    Ist man ein Mörder, wenn man sich mit Drogen zudröhnt und dann mit seinem Lkw ohne Rücksicht auf Menschenleben durch Franken jagt? Heute müssen die Richter am Landgericht Coburg Farbe bekennen, ob für sie der Lastwagen-Fahrer bei seiner Amokfahrt vor neun Monaten schuldunfähig war oder nicht

    Bei einer mehrstündigen Verfolgungsjagd auch durch den Landkreis Hassberge in Unterfranken hatte der LKW-Fahrer Straßensperren durchbrochen, andere Verkehrsteilnehmer von der Straße gedrängt und war drohend mit seinem 40-Tonner auf Polizisten zugefahren. Ein Video dokumentierte den Vorfall. Erst mit Hilfe eines Hubschraubers könnte die Amokfahrt bei Coburg beendet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fahrer zunächst wegen mehrfachen Mordversuches angeklagt. Im Prozess waren durch ein Gutachten aber Zweifel aufgekommen: plötzlich schien es, als werde die Tat wie eine Fahrt im Vollsuff bewertet.

    Betroffener Polizist fordert neues psychiatrisches Gutachten

    Dagegen setzt sich einer der Betroffenen Polizisten als Nebenkläger aber zur Wehr, wie die Coburger Neue Presse berichtete. Seine Forderung ist, ein neues psychiatrisches Gutachten über den 39-jährigen Lastwagenfahrer anfertigen zu lassen, der am 23. Januar bei seiner Amokfahrt durch Nordbayern das Leben von 23 Menschen gefährdet und einen Schaden von mehr als 250.000 Euro angerichtet hat. Diese Forderung brachte den Prozessfahrplan durcheinander.

    Bedenkzeit abgelaufen

    Eigentlich sollte bereits vor zwei Wochen vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Coburg das Urteil fallen. Nach dem Antrag des Nürnberger Rechtsanwalts, der einen bei der Amokfahrt verletzten Polizeibeamten vertritt, hat sich das Gericht nun Bedenkzeit bis zum 29. Oktober ausgebeten.

    Wie der vorsitzende Richter Dr. Christoph Gillot sagte, kann es sei, dass man am Montag noch einmal in die Beweisaufnahme eintritt, um einen neuen Gutachter zu hören - oder doch letztlich ein Urteil spricht. Denkbar wäre sogar, dass der aufwendige Prozess völlig neu aufgerollt werden muss, wenn nicht innerhalb kürzester Zeit ein neues Gutachten angefertigt werden kann.

    Zentrale Frage: Ist der Angeklagte schuldfähig?

    Der Meinung des Gutachters kommt zentrale Bedeutung bei dem Prozess zu. Er muss entscheiden ob der unter Drogen stehende Fernfahrer zum Zeitpunkt der Amokfahrt schuldfähig war oder nicht. Für den Fall, dass ein Psychiater dem 39-Jährigen bescheinigt, in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gehandelt zu haben, droht dem Hamburger eine Mordanklage.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden