Mitarbeitende in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen müssen in Bayern ab 1. Februar keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Auch in Gemeinschaftsunterkünften entfällt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Maskenpflicht. Patienten oder Besucher müssen allerdings weiter FFP2-Masken tragen. Grund für diese Ungleichbehandlung ist, dass für die Maskenpflicht der Mitarbeiter der Freistaat Bayern zuständig ist, während die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in ganz Deutschland einheitlich durch eine bunderechtliche Vorgabe geregelt ist.
Bayerns Gesundheitsminister: Eigenverantwortung und Rücksichtnahme funktionieren
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) begründete die Lockerung für die Beschäftigten in den medizinischen Einrichtungen mit der positiven Entwicklung der Corona-Pandemie in Bayern. "Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt", sagte er. Angesichts der konstant niedrigen Zahlen der Neuinfektionen sei eine Maskenpflicht nicht mehr notwendig, so der Minister: "Die niedrigen Zahlen an Corona-Infektionen auch nach den Weihnachtsferien zeigen, dass Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme funktionieren."

Die bundeweite Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen bis zum 7. April stellte Holetschek in Frage: "Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände der Einrichtungen gelegt werden", forderte er.
Bayern macht Druck auf Lauterbach für weitere Lockerungen der Corona-Vorgaben
Er hoffe, dass sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wie bei der Aufhebung der Maskenpflicht in Fernzügen zum 2. Februar auch hier "von guten Argumenten überzeugen lässt", so Holetschek. Dies wäre auch "ein längst überfälliges Zeichen für Normalität".