Die Kommunalwahlen stehen vor der Tür. Im März 2020 werden unter anderem die Bürgermeister der bayerischen Kommunen neu gewählt. Doch Bürgermeister ist nicht gleich Bürgermeister. In Bayern gibt es sowohl hauptamtliche als auch ehrenamtliche Bürgermeister. Beide haben grundsätzlich dieselben Aufgaben. Sie leiten die Verwaltung, vertreten die Kommune nach außen und sind die Vorsitzenden des Gemeinderates oder des Stadtrates. Zur Wahl nominiert werden sie von einer Partei oder einer Wählergruppe.
Wann ist man hauptamtlicher Bürgermeister? Wann nur ehrenamtlich?
In kreisfreien Städten (Würzburg, Schweinfurt) oder in Großen Kreisstädten (Kitzingen, Bad Kissingen) hat der Rathauschef die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Dort und in kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist der Erste Bürgermeister normalerweise ein sogenannter Beamter auf Zeit, also hauptamtlich tätig. Das geht aus der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern hervor.
In Kommunen mit bis zu 10 000 Einwohnern können die Gemeinderäte selbst entscheiden, ob sie einen hauptamtlichen oder einen ehrenamtlichen Bürgermeister wollen. In Unterfranken gibt es laut Zahlen des bayerischen Landesamtes für Statistik 159 berufsmäßige erste Bürgermeister in den kreisangehörigen Gemeinden und 145 ehrenamtliche Rathauschefs.
Was den Verdienst von Bürgermeistern betrifft, so sind hauptamtliche Bürgermeister als Beamter auf Zeit einer Besoldungsgruppe zugeordnet. Die Höhe ihres Gehalts ist abhängig von der Größe und Art der Kommune.
Ehrenamtliche Bürgermeister kriegen kein Gehalt – aber eine Entschädigung
Der hauptamtliche Bürgermeister einer kreisangehörigen Gemeinde mit einer Einwohnerzahl zwischen 5000 und 10 000, zum Beispiel Gerbrunn (Lkr. Würzburg) oder Schonungen (Lkr. Schweinfurt), ist der Besoldungsgruppe A16 zugeordnet. Das Gehalt dieser Rathauschefs liegt laut Übersicht des Bayerischen Beamtenbunds bei mindestens 5765 im Monat. Der Oberbürgermeister der Stadt Würzburg fällt beispielsweise in die Besoldungsgruppe B8, er verdient demnach 10 599 Euro.
Ehrenamtliche Bürgermeister erhalten kein Gehalt, sondern eine Entschädigung, die sie zu einem Teil auch versteuern müssen. Wie hoch diese Entschädigung ist, kann der Bürgermeister mit der Gemeinde aushandeln. Es gibt aber auch hier Vorgaben, die Summe ist beschränkt durch die Größe der jeweiligen Gemeinde. Laut dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen liegt die Spannweite für eine Entschädigung von Ersten Bürgermeistern zwischen etwa 1200 und rund 5800 Euro im Monat. Bezahlt werden Bürgermeister grundsätzlich von der Kommune.
Maximales Alter für hauptamtliche Bürgermeister
Ein weiterer Unterschied zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeistern ist das Höchstalter, in dem man das Amt antreten darf. Nach bayerischem Recht dürfen berufsmäßige Erste Bürgermeister dabei nicht älter als 67 Jahre sein. Ehrenamtliche Bürgermeister dürfen auch älter sein.
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