Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene, die sogenannte 2G-Regel, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
München/Würzburg