Wegen dem Rückgang der Corona-Infektionen hat die bayerische Staatsregierung eine schrittweise Lockerung der Schutzmaßnahmen beschlossen. Zahlreiche Dinge, die verboten waren, sind jetzt wieder erlaubt. Das bedeutet jedoch nicht, dass plötzlich alles wieder wie früher ist – vieles bleibt verboten. Was jetzt in Bayern erlaubt ist und was verboten bleibt.
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Gilt die Ausgangsbeschränkung noch?
Nein, seit Mittwoch, 6. Mai, ist die Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Das Bayerische Innenministerium schreibt: "Ab sofort kann grundsätzlich jedermann zu jeder Zeit und zu jedem Zweck sich in die Öffentlichkeit begeben, soweit nicht die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausdrücklich etwas anderes vorsieht."
Wie steht es mit der Kontaktbeschränkung?
Kontaktbeschränkung und Distanzgebot gelten weiterhin. Das Innenministerium schreibt dazu: "Jeder ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten."
Darf ich nun meine Familie wieder besuchen?
Ja. Seit Freitag, 8. Mai, ist es erlaubt, neben der engeren Familie (dazu zählen Ehegatten und Lebenspartner) auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister sowie die Angehörigen eines weiteren Hausstands zu treffen oder zu besuchen.
Darf ich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wieder besuchen?
Ab 9. Mai wird das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelockert. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson mit fester Besuchszeit. Voraussetzung ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmen: 1,5 Meter Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz für beide Personen.
Was bedeutet das für den Muttertag?
Die Corona-Lockerungen gelten "rechtzeitig zum Muttertag", wie Ministerpräsident Markus Söder betonte. Dementsprechend können Mütter bedenkenlos besucht werden. In Pflegeeinrichtungen gelten die spezifischen Regelungen.
Darf ich Freunde wieder treffen?
Es ist erlaubt, neben Familie und eigenem Hausstand im öffentlichen oder privaten Raum die Angehörigen eines weiteren Hausstands zu treffen. Versammlungen wie Grillfeste bleiben verboten.
Dürfen Kinder wieder auf den Spielplatz?
Ja, Spielplätze sind wieder normal geöffnet. Bolzplätze hingegen bleiben weiterhin geschlossen. Die Polizei ist angehalten, überfüllte Spielplätze zu schließen.
Dürfen alle Geschäfte wieder öffnen?
Ja. Ab Montag, 11. Mai, ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe unter Auflagen (wie etwa Maskenpflicht) erlaubt. Die Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter wird aufgehoben. Die Betreiber müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden ermöglichen. Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Welcher Sport ist jetzt erlaubt?
Ab dem 11. Mai wird kontaktloser Individualsport wieder zugelassen. Dies gilt etwa für Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten oder Flugsport. Auch das Trainieren für Ballsportarten ist im Freien für maximal fünf Personen möglich, wenn individuell trainiert und Mindestabstand gewahrt wird. Mannschaftsbezogenes Training ist untersagt.
Wann dürfen Gaststätten und Biergärten wieder öffnen?
Die Gastronomie darf im Außenbereich ab 18. Mai wieder öffnen, das gilt etwa für Biergärten. Im Innenbereich dürfen Gaststätten ab 25. Mai wieder öffnen. Es gelten strenge Auflagen wie eingeschränkte Öffnungszeiten und begrenzte Gästezahlen.
Wann dürfen Hotels wieder öffnen?
Angedacht, aber nicht beschlossen ist, dass Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze ab dem 30. Mai wieder öffnen dürfen. Auch für Freizeitparks und Schlösser ist dies geplant. Fest steht, dass strenge Auflagen gelten werden.
Was ist mit Zoos, Bibliotheken und Museen?
Tierparks, botanische Gärten, Bibliotheken, Museen, Fahr- und Musikschulen dürfen ab 11. Mai wieder öffnen. Es gelten jeweils spezifische Auflagen wie begrenzter Einlass, 20-Quadratmeter-Regel und Maskenpflicht.
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Haben Schwimmbäder und Fitnessstudios wieder offen?
Nein, aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos in Schwimmbädern und Fitnessstudios bleiben diese weiterhin geschlossen. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von Kraft- oder Konditionstraining, wenn dies im Freien und mit höchstens fünf Personen stattfindet.
Welche Einrichtungen bleiben noch geschlossen?
Vereinsräume, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Diskotheken, Badeanstalten, Thermen, Wellnesszentren, Saunas, Jugendhäuser, Freizeitparks, Stadtführungen, Tanzschulen, Vergnügungsstätten und Bordelle bleiben geschlossen.
Darf ich wieder Spritztouren mit Auto und Motorrad machen?
Ja, seit 6. Mai bedarf es keines triftigen Grundes mehr für das Verlassen der Wohnung.
Gibt es noch ein Versammlungsverbot?
Seit 4. Mai sind öffentliche Versammlungen unter folgenden Bedingungen möglich: maximal 50 Teilnehmer, 1,5 Meter Mindestabstand, keinerlei Körperkontakt, ausschließlich unter freiem Himmel, höchstens 60 Minuten, eine Versammlung pro Veranstalter und Teilnehmer pro Tag.
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Muss ich noch Maske tragen?
In Bayern gilt weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Vekehrsmitteln, in Geschäften sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Darf ich in die Kirche?
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind unter Auflagen wie Mindestabstand und begrenzter Teilnehmerzahl zulässig.
Bestimmte Sportarten wieder erlaubt (11. Mai)

