Corona-Infizierte müssen in Bayern bereits von diesem Mittwoch, 13. April, an nur noch fünf Tage in Isolation – diese fünf Tage sind aber verpflichtend, nicht freiwillig. Ein abschließendes Freitesten ist nicht notwendig. "Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit", heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsregierung vom Dienstag. Was jetzt gilt.

Was galt bislang?
Die Isolationszeit für Corona-Infizierte betrug bislang zehn Tage. Frühestens nach sieben Tagen konnten sich Betroffene freitesten.
Wer muss ab Mittwoch in Isolation und wie lange?
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich künftig fünf Tage lang in Isolation begeben. Haben Infizierte danach weiterhin Symptome, müssen sie in Isolation bleiben, bis die Symptome 48 Stunden lang nicht mehr bestehen – maximal aber zehn Tage. "Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen", erklärte der Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Christian Weidner. "Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann."
Kann die Isolation durch Freitesten verkürzt werden?
Nein. Kürzer als fünf Tage darf eine Isolation nicht dauern. Dafür ist nach Ablauf dieser Zeit auch kein abschließendes Freitesten mehr notwendig, so die Staatsregierung.
Gibt es Ausnahmen von der neuen Regelung?
Ja. Wer etwa in Kliniken oder Pflegeheimen arbeitet, darf laut Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Ende der Isolation erst dann wieder seiner Tätigkeit nachgehen, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Das kann entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30 sein. "So stellen wir den Schutz sicher", sagte der Minister. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sei eine abschließende Testung nicht mehr notwendig. "Gleichwohl appellieren wir an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, wir empfehlen deshalb, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren", fügte er hinzu.
Auf welcher Basis wurde die Entscheidung getroffen?
Die Verkürzung auf fünf Tage ist Konsens zwischen Bund und Ländern, Bayern setzt dies aber nun schneller um als andere. Anders als jüngst angekündigt wird die Isolation aber erst einmal nicht freiwillig. "Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache", sagte Holetschek. Aber Bayern entwickle seine Corona-Strategie weiter und passe sie an die aktuelle Lage an.

Wie wird der Schritt begründet?
"Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt, und die Krankenhausbelastung ist stabil", sagte Holetschek. Daher halte man die Lockerung "für mehr als vertretbar". Zudem entspreche dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts (RKI), das zuletzt sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig gehalten hatte. "Und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert." Holetschek weiter: "Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Lässt der Infektionsdruck weiterhin nach, soll im Rahmen einer zweiten Stufe die Isolation freiwillig werden." Diesen Übergang wolle man gestalten und die Menschen mitnehmen. Auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April wolle man dies noch einmal intensiv beraten "und möglichst einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen entwickeln, ab wann die Isolation nicht mehr verpflichtend ist".
Und was ist mit der Quarantäne?
Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt vollständig - auch für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. Holetschek betonte jedoch: "Natürlich bitten wir die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen empfehlen wir zudem, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen." Es gelte dasselbe wie bei Erkältungen oder grippalen Infekten: "Wer krank ist, bleibt zuhause!"