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Würzburg: Corona-Regeln: Was jetzt in Bayern für Restaurants, beim Friseur oder in Schulen gilt

Würzburg

Corona-Regeln: Was jetzt in Bayern für Restaurants, beim Friseur oder in Schulen gilt

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    Die Corona-Regeln in Bayern wurden am 9. Februar erneut gelockert. Einen aktuellen Überblick über alle wichtigen Regeln, die jetzt im Freistaat Bayern gelten, erhalten Sie hier.
    Die Corona-Regeln in Bayern wurden am 9. Februar erneut gelockert. Einen aktuellen Überblick über alle wichtigen Regeln, die jetzt im Freistaat Bayern gelten, erhalten Sie hier. Foto: Patty Varasano

    Seit Mittwoch, 9. Februar 2022, sind in Bayern erneut Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft getreten, die das Söder-Kabinett kurz zuvor beschlossen hatte. Welche Regeln sind noch aktuell, welche inzwischen überholt? Ein Überblick über die aktuell gültigen Regeln in Bayern:

    Welche Regeln gelten in Gastronomie und Hotels?

    In der Gastronomie gibt es bayernweit keine Sperrstunde mehr. Allerdings gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich weiterhin die 2G-Regel. In der Innengastronomie müssen Gäste außer am Platz eine FFP2-Maske tragen.

    In Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Gästehäusern oder Jugendherbergen gilt für Gäste ebenfalls die 2G-Regel.

    Was bedeutet die 2G-Regel?Gilt in einem Bereich oder bei einer Veranstaltung die 2G-Regel, dann haben nur geimpfte oder genesene Personen Zugang.

    Dürfen Bars, Clubs und Discos wieder öffnen?

    Der Betrieb von Bars, Clubs, Discos und reinen Schankwirtschaften bleibt in Bayern weiterhin verboten. Tanzveranstaltungen sind grundsätzlich untersagt, außer sie dienen der Sportausübung.

    Was muss ich beim Friseur oder in Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios beachten?

    Seit Mittwoch dürfen auch wieder ungeimpfte Kundinnen und Kunden sogenannte körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Beim Besuch im Friseurladen oder im Nagelstudios müssen Ungeimpfte allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen. Es gilt die 3G-Regel.

    Was bedeutet die 3G-Regel?Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss in Bereichen, in denen 3G gilt, einen negativen Test vorlegen. Das kann ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test sein.

    Welche Corona-Regeln gelten in den Schulen in Bayern?

    In den Schulen gilt eine Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler müssen die Maske auch am Platz und beim Sportunterricht in Innenräumen tragen. Zudem müssen sich die Kinder und Jugendlichen mindestens dreimal wöchentlich testen. Tritt ein Infektionsfall auf, werden alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den folgenden fünf Unterrichtstagen täglich getestet. Häufen sich die Infektionsfälle in einer Klasse, dann kann die Schulleitung Distanzunterricht anordnen.

    Welche Regeln gelten in Kitas oder Kindergärten?

    Die Sorgeberechtigten müssen dreimal wöchentlich einen glaubhaften Nachweis darüber erbringen, dass sie ihr Kind negativ auf Coronaviren getestet haben. Tritt in einer der festen Gruppen ein Infektionsfall auf, werden alle Kinder dieser Gruppe an den folgenden fünf Betreuungstagen täglich getestet.

    Mindestens drei Tests pro Woche sind derzeit in Kitas oder Kindergärten Pflicht.
    Mindestens drei Tests pro Woche sind derzeit in Kitas oder Kindergärten Pflicht. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Was muss ich in Schwimmbad, Thermen oder Sauna beachten?

    In Bädern, Thermen und Saunen gilt inzwischen die 2G-Regelung. Geimpfte und Genesene müssen also keinen zusätzlichen Testnachweis mehr vorlegen.

    Welche Regeln gelten in Freizeiteinrichtungen?

    Für den Besuch von Freizeitparks, botanischen Gärten oder im Tier- und Wildpark gilt die 2G-Regel. Auch Führungen unter freiem Himmel fallen unter die 2G-Regel. Finden Führungen in geschlossenen Räumen statt, wird zusätzlichen ein negativer Testnachweis benötigt. Auch bei Ausstellungen, im Innenbereich von Schlössern, in Fitnessstudios, oder auf Indoorspielplätzen müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen Test vorzeigen, hier gilt 2G-Plus.

    Was bedeutet die 2G-Plus-Regel?Die 2G-Plus-Regel ist eine Verschärfung der 2G-Regel. Dort, wo 2G-Plus gilt, haben nur Geimpfte oder Genesene Zugang. Sie benötigen aber zusätzlich noch einen negativen Schnelltest oder einen PCR-Test.

    Was ist beim Besuch von Kulturveranstaltungen zu beachten?

    Bei Kulturveranstaltungen ist eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich. Der Abstand zu Sitznachbarinnen oder Sitznachbarn ist nicht entscheidend. Allerdings gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin, genauso wie die 2G-Plus-Regel. Geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher benötigen also zusätzlich einen negativen Testnachweis.

    Was gilt in Bus, Straba, Bahn und im touristischen Reiseverkehr?

    Im öffentlichen Personennahverkehr und im touristischen Reiseverkehr gilt weiterhin die 3G-Regelung. Selbsttests sind im ÖPNV und bei touristischen Bus- und Bahnreisen nicht ausreichend, es wird ein Schnelltest oder ein PCR-Test benötigt. Kapazitätsbeschränkungen gibt es bei touristischen Reisen nicht. Die FFP2-Maskenpflicht kann am festen Platz entfallen, sofern ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

    Welche Regeln gelten in Fahrschulen?

    In Fahrschulen in Bayern gilt derzeit die 3G-Regel.

    Was gilt im Profi-Sport für Zuschauer?

    Bei Sportveranstaltungen ist eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt, allerdings maximal bis zu 15 000 Zuschauerinnen und Zuschauer. 2G-Plus und FFP2-Maskenpflicht gelten weiterhin.

    Wer darf in Bayern am Vereinssport teilnehmen?

    Im Freien darf der Sport unter der 2G-Regel stattfinden. In geschlossenen Räumen oder beim Hallensport gilt 2G-Plus.

    Was gilt an der Universität, an anderen Hochschulen und bei Aus- und Weiterbildungen?

    An Hochschulen, in Musik- und Volkshochschulen, bei außerschulischen Bildungsangeboten, bei beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen, sowie in Bibliotheken und Archiven, gilt die 2G-Regel.

    Wie finden Messen, Tagungen und Kongresse in Bayern statt?

    Für Besucherinnen und Besucher von Messen gilt 2G-Plus. Täglich sind jedoch maximal 25 000 Personen zugelassen. Besucherinnen und Besucher müssen jedoch die FFP2-Maskenpflicht und die Abstandspflicht einhalten.

    Haben Bordellbetriebe geöffnet?

    Bordellbetriebe sind bayernweit geschlossen.

    Sind schon Regeln für Volksfeste und für die Faschingszeit bekannt?

    Volksfeste müssen weiterhin geschlossen bleiben - und auch über die Regeln an Fasching ist bisher nichts bekannt.

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