Ende November 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht einen Teil der ersten bayerischen Corona-Regeln aus dem April 2020 für unrechtmäßig erklärt. Gut drei Monate später hat das Bayerische Gesundheitsministerium nun eine bayernweite Rückzahlungsregelung für zu Unrecht erhobene Bußgelder erlassen. Grund für den Zeitverzug sei eine "eingehende Prüfung" der schriftlichen Urteilsbegründung, so Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in einer Pressemitteilung.
Konkret geht es um das von 1. bis 19. April 2020 geltende Verbot, die eigene Wohnung alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zu verlassen, um "ohne triftigen Grund" im Freien zu verweilen – etwa um auf einer Parkbank zu sitzen.
Bußgeld-Rückzahlung bezieht sich nur auf eine beanstandete Corona-Regelung
Eine mögliche Bußgeld-Rückzahlung beziehe sich ausschließlich auf diese höchstrichterlich beanstandete Regelung, so Holetschek: "In anderen Fällen finden keine Rückzahlungen statt – etwa wenn Bußgelder verhängt wurden, weil Personen die eigene Wohnung verlassen haben, um mit anderen eine ,Corona-Party' zu feiern."
Laut Holetschek soll die Rückerstattung unbürokratisch abgewickelt werden: "Betroffene können die Rückzahlung mit einem formlosen Schreiben beantragen." Diese Anträge können direkt bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde in den Landkreisen oder kreisfreien Städten oder bei den Bezirksregierungen eingereicht werden.

Wurde das Bußgeld in einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ausgesprochen, soll der Antrag direkt beim erstinstanzlichen Gericht oder der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden. Im fraglichen Zeitraum wurden in Bayern nach Zahlen der Bayerischen Staatsregierung rund 22.000 Bußgeldbescheide erlassen – in Höhe von jeweils bis zu 150 Euro. Exakt 1499 betrafen dabei Unterfranken. Welcher Anteil der verhängten Bußgelder sich auf die nun beanstandete Regel bezieht, ist jedoch offen.
Wie viele Bußgeldbescheide in Unterfranken betroffen sind, ist nicht bekannt
Auch bei der Stadt Würzburg ist nicht bekannt, wie viele der damals erlassenen 169 Bußgeldbescheide rechtswidrig waren: "Und unklar ist ebenso, wie viele Betroffene eine Rückzahlung auch tatsächlich geltend machen", sagt Stadt-Sprecher Christian Weiß. "Wir können den Arbeitsaufwand deshalb noch nicht endgültig abschätzen, sehen der Sache aber gelassen entgegen."
Beim Landratsamt in Kitzingen wartet man noch auf die genauen Vorgaben aus dem Ministerium: "Wir schätzen die Lage aktuell so ein, dass es eher im Rahmen bleibt mit den Rückerstattungs-Forderungen", erklärt Sprecher Alexander Kother. 221 Bußgeldbescheide waren im Landkreis damals erlassen worden. Unklar sei auch hier, wie viele Betroffene von einer Rückzahlung profitieren könnten.
Minister Holetschek: Corona-Ausgangssperre war im Grundsatz richtig und rechtmäßig
Minister Holetschek verteidigte zudem noch einmal den harten bayerischen Corona-Kurs: "Zu Beginn der Pandemie war es besonders wichtig, rasch und entschlossen zu handeln." Schließlich habe es gerade in den ersten Wochen kaum Wissen über das neuartige Virus gegeben. Auch habe das Gericht eine Ausgangssperre zum Schutz vor Ansteckungen nicht insgesamt, sondern nur in diesem einen Fall bemängelt. "Dies bestätigt grundsätzlich unsere damalige Entscheidung", findet der Gesundheitsminister.