Im Jahr 2021 hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine Sonderabgabe auf den Wasserverbrauch angekündigt, "um die Kostbarkeit unseres Trinkwassers zu unterstützen". Die Einführung allerdings wurde danach immer wieder verschoben – auch weil in den Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern sehr unterschiedliche Auffassungen zum Nutzen dieser Abgabe existieren. Und weil die Frage, wer letztlich dafür bezahlen soll, sehr umstritten war.
Jetzt haben sich CSU und Freie Wähler wohl auf einen Kompromiss über Eckpunkte einer Wasserabgabe für Bayern geeinigt. Worum geht es und was kommt für die Verbraucherinnen und Verbraucher? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer soll den Wassercent bezahlen und wie viel soll die Abgabe in Bayern kosten?
Grundsätzlich sollen alle Entnehmer von Grundwasser und Tiefengrundwasser pro Kubikmeter Wasser zehn Cent bezahlen. Wer sein Wasser über einen Wasserversorger aus der Leitung bezieht – also vor allem Privathaushalte – werden vom ersten Kubikmeter belastet.
Wer etwa in der Landwirtschaft oder im Gewerbe einen oder mehrere eigene Brunnen hat, soll dagegen eine Freigrenze von 5000 Kubikmeter pro wirtschaftlich Berechtigtem bekommen. Erst danach werden ebenfalls zehn Cent pro Kubikmeter fällig. Dies gilt für die Landwirtschaft ebenso, wie für Gewerbe, Industrie oder auch Mineralbrunnen. Die Nutzung von Oberflächenwasser oder Uferfiltrat bleibt für die Landwirtschaft kostenlos.
Wird es Ausnahmen bei der Abgabepflicht geben?
Es gibt Ausnahmen, nicht alle müssen zahlen: Neben einer Wassernutzung zum Allgemeinwohl wie etwa bei der Feuerwehr sollen auch "Entnahmen zu Zwecken der Fischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft" kostenfrei bleiben. Kur- und Heilbäder dürfen Wasser ebenfalls ohne Extra-Abgabe nutzen – kommunale Schwimmbäder müssen dagegen zahlen. Auch die Wassernutzung für erneuerbare Energieträger wie Wärmepumpen soll kostenfrei bleiben.

Im Gegensatz zum Verbrauch soll der Gebrauch von Wasser grundsätzlich Abgabe-frei sein. Gemeint ist damit zum Beispiel die Nutzung von Wasser zu Kühlzwecken in der Industrie oder bei der Energieerzeugung.
Mit welcher Kosten-Belastung müssen Privathaushalte und Landwirtschaft rechnen?
Der durchschnittliche Wasserverbrauch bei einem Vier-Personen-Haushalt liegt bei rund 180 Kubikmeter im Jahr – dies entspräche einer Kostenbelastung von rund 18 Euro durch die neue Abgabe.
Lange strittig zwischen CSU und Freien Wählern war die Frage der Kostenbelastung der Landwirtschaft. Wie viele der landwirtschaftlichen Betriebe mit einer Brunnen-Freigrenze von 5000 Kubikmetern Grundwasser auch künftig dafür nicht zahlen müssen, wollten die Wasserexperten von CSU und Freien Wählern nicht sagen. Dies hänge stark von der Art des Betriebes und der jeweiligen Region ab.
Wie soll kontrolliert werden, wie viel Grundwasser verbraucht wurde?
Für private Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich nichts: Der Zuschlag soll auf den über die Wasseruhr gemessenen Verbrauch von den Wasserversorgern eingezogen und an den Freistaat weitergeleitet werden.
Bei den eigenen Brunnen soll es keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern geben. Hier sollen jährliche Meldungen der Nutzer reichen: Es gehe um "mehr Vertrauen in die Bürger, anstatt Gängelung", erklärt FW-Fraktionschef Florian Streibl. Das gesamte Verfahren soll "bürokratiearm" sein. Trotzdem wird bei erwarteten Einnahmen von rund 70 Millionen Euro jährlich mit Verwaltungskosten von fünf Millionen Euro gerechnet.

Wofür soll das Geld aus dem Wassercent verwendet werden?
Die zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden vor allem dem Wasser- und Trinkwasserschutz dienen. Was dies genau heißen soll, blieb zunächst offen. Für die Sanierung von maroden kommunalen Wasserleitungen oder den Ausbau von Wasserspeichern und Bewässerungssystemen soll das Geld jedoch nicht zur Verfügung stehen. Dafür müssten die jeweiligen Nutzer aufkommen.
Welche Kritik gibt es an den bayerischen Plänen zum Wassercent?
Industrie und Landwirtschaft warnen bereits, dass zusätzliche Kosten durch den Wassercent auf die Verbraucher umgeschlagen werden. Die Kommunen beklagen eine Ungleichbehandlung von Privatleuten und gewerblichen Wassernutzern, die von der Brunnen-Freigrenze profitieren. Ein fairer Wassercent sei nur mit dem verpflichtenden Einbau von Wasserzählern möglich, kritisiert Juliane Thimet, Direktorin des Bayerischen Gemeindetags. Die nun vorgestellten Pläne seien mit Blick auf den unkontrollierten Wasserverbrauch "ein Freibrief für ein Weiter-So".
Ab wann soll der Wassercent in Bayern fällig werden?
Wann der Wassercent erstmals fällig werden soll, blieb zunächst offen: "Wenn er bis 2027 kommt, ist das sehr schnell", findet der FW-Fraktionsvorsitzende Florian Streibl. 2025 soll nun zunächst das Umweltministerium einen Gesetzentwurf dafür vorlegen, außerdem ist vor der Einführung ein "Praxischeck" geplant.