Wer in Bayern ein Restaurant besuchen will, muss immer noch zuerst einige Corona-Hürden überspringen: 3-G-Regel heißt etwa die neue Vorschrift, die den Zugang ab der Inzidenz-Schwelle 35 nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete erlaubt. Kontaktdaten-Erfassung nennt sich zudem die altbekannte zweite Hürde, die von jedem Besucher verlangt, für eine mögliche Nachverfolgung von Infektionsketten seinen Namen, seine Anschrift und Telefonnummer zu hinterlassen.
München