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MÜNCHEN/GEMÜNDEN: Felbinger: Ärger wegen Mitarbeiter-Abrechnungen

MÜNCHEN/GEMÜNDEN

Felbinger: Ärger wegen Mitarbeiter-Abrechnungen

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    Hat Fachgutachten von Ehrenamtlichen anfertigen lassen, die dafür kein Geld gesehen haben: Günther Felbinger (rechts).
    Hat Fachgutachten von Ehrenamtlichen anfertigen lassen, die dafür kein Geld gesehen haben: Günther Felbinger (rechts). Foto: Rudi Merkl

    Im Bayerischen Landtag gibt es mehr als zwei Jahre nach der Abgeordneten- oder Verwandten-Affäre erneut Ärger im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Abgeordneten-Mitarbeitern: Der Freie-Wähler-Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (Gemünden/Main) hat gegenüber unserer Redaktion eingeräumt, in den Jahren 2008 bis 2013 sogenannte Werkverträge über die jedem Abgeordneten zustehende steuerfreie Mitarbeiterpauschale abgerechnet zu haben.

    Diese hätten allerdings nicht den damals geltenden Richtlinien des Landtags entsprochen. Die dafür aufgewendeten rund 60.000 Euro will Felbinger nun aus eigener Tasche zurückzahlen.

    „Wir müssen einräumen, dass Entschädigungszahlungen zu unrecht erfolgt sind“, sagte Felbingers Rechtsanwalt Martin Reymann-Brauer. Konkret hat Felbinger nach eigenen Angaben in den fünf Jahren mehrere Werkverträge über die Erstellung von Fachgutachten zu aktuellen politischen Fragen mit dem Freie-Wähler-Kreisverband Main-Spessart sowie mit dem unterfränkischen Bezirksverband der Freien Wähler abgeschlossen und diese auch aus seiner Abgeordneten-Pauschale vergütet.

    Die entsprechenden Arbeiten seien dann von ehrenamtlichen Mitarbeitern der Freien Wähler erledigt worden die dafür kein Geld bekommen hätten. Auch könne man „die erbrachte Arbeitsleistung heute nicht mehr nachweisen“, so Felbingers Anwalt.

    Weil das Geld also ohne nachweisbare Gegenleistung an Parteigliederungen der Freien Wähler geflossen ist, könnte sich Felbinger womöglich dem Verdacht der illegalen Finanzierung der Parteiarbeit ausgesetzt sehen.

    Felbinger will nun offenbar reinen Tisch machen: Er habe am Dienstag alle relevanten Unterlagen dem Landtagsamt vorgelegt und werde die in Frage stehende Summe von rund 60.000 Euro umgehend zurückerstatten.

    Ebenfalls zurückzahlen will Felbinger die Aufwendungen für einen 2014 und 2015 beschäftigten Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis. „In diesem Fall passt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht“, erklärte dazu sein Anwalt.

    Felbinger will sich zudem selbst anzeigen und alle Unterlagen auch der Würzburger Staatsanwaltschaft vorlegen. Dort könnten dann auch strafrechtliche Konsequenzen geprüft werden.

    Rücktritt von Ämtern
    Als Folge aus seinem Handeln will er zudem seinen Posten als stellvertretender Vorsitzender im Bildungsausschuss des Landtags sowie sein Amt als unterfränkischer Bezirksvorsitzender der Freien Wähler niederlegen.

    Felbinger beteuerte gegenüber der Redaktion, dass er sich mit den fragwürdigen Verträgen weder selbst, noch Verwandte oder andere ihm nahe stehende Personen bereichert habe.

    Dagegen meldete das Fernsehmagazin „Report Mainz“ in einer Stellungnahme vor der  Sendung am Dienstagabend (Video der Sendung in der Mediathek)     , der FW-Abgeordnete habe Mittel aus dem Mitarbeiterbudget über Jahre zweckentfremdet, „um das Geld in die eigene Tasche zu stecken“. Das Magazin beruft sich dabei auf Aussagen von „Insidern“ und „interne Dokumente“.

    Die zusätzlichen Vorwürfe im SWR-Beitrag: Felbinger habe mit seinem Vermieter einen Mitarbeitervertrag abgeschlossen und so die Miete abgerechnet. Außerdem ist die Rede von über das Mitarbeiterbudget abgerechneten Benzinkosten sowie von Verträgen, die MdL Felbinger mit seinem Alter Ego FW-Bezirksvorsitzenden Felbinger geschlossen haben soll. Was der Beitrag weitgehend offen lässt: Wurde die zweifelhafte Handhabe mit der Neuregelung 2013 beendet?

    Er wolle nicht, dass die Landtagsfraktion der Freien Wähler oder die Partei durch seinen Fehler in Mitleidenschaft gezogen werden, sagte Felbinger. „Ich bedauere sehr, was da passiert ist und ziehe deshalb die politischen Konsequenzen.“

    Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger wollte sich am Dienstag nicht zum Fall Felbinger äußern. Das Landtagsamt erklärte auf Nachfrage, von Felbinger Unterlagen bekommen zu haben. Diese würden nun sehr sorgfältig auf mögliche Rückforderungsansprüche überprüft.

    Landtagspräsidentin Barbara Stamm ließ derweil durch ihren Pressesprecher ein Statement abgeben. Demnach habe sie Felbinger in der vergangenen Woche zu Beschäftigungsverhältnissen befragt und ihn danach in einem Schreiben mit Frist bis Mittwoch dieser Woche aufgefordert, "noch offene Fragen zu beantworten". Daraufhin habe Felbinger beim Landtagsamt eine Selbstanzeige eingereicht. Das Landtagsamt befasse sich nun damit und mit den damit verbundenen notwendigen Konsequenzen.

    Klar sei in jedem Fall, dass alle Verstöße gegen geltende Regeln konsequent geahndet würden. 2013 hatte der Landtag im Zuge der Verwandtenaffäre die Regeln für die Mitarbeiterbeschäftigung deutlich verschärft. Zuvor hatten mit Hilfe einer Altfallregelung mehrere Abgeordnete Ehepartner oder Kinder beschäftigt, obwohl dies eigentlich im Jahr 2000 verboten worden war.

    Mussten die Abgeordneten vor 2013 die Richtigkeit ihrer Abrechnungen nur zusichern, werden nun alle Verträge im Original geprüft. Zudem erfolgt die Vergütung heute nicht mehr durch den Abgeordneten, sondern direkt über das Landtagsamt. So soll möglichen Tricksereien vorgebeugt und die Ahndung von Regelverstößen erleichtert werden.

    Mit Ergänzungen von hys, jha

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