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MÜNCHEN: "Freies Netz Süd": Neonazis klagen gegen Verbot

MÜNCHEN

"Freies Netz Süd": Neonazis klagen gegen Verbot

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    Gegen das Verbot des rechten "Freien Netzes Süd" wollen über 40 Neonazis und Sympathisanten klagen. Im Bild der Teilnehmer eines Aufmarsches des Neonazi-Netzwerks im Jahr 2013 in Wunsiedel.
    Gegen das Verbot des rechten "Freien Netzes Süd" wollen über 40 Neonazis und Sympathisanten klagen. Im Bild der Teilnehmer eines Aufmarsches des Neonazi-Netzwerks im Jahr 2013 in Wunsiedel. Foto: Timm Schamberger (dpa)

    Dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof steht ein brisanter Prozess bevor: 41 Neonazis und Sympathisanten haben gegen das Verbot des „Freien Netzes Süd“ geklagt, das Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als rechtsextreme Vereinigung eingestuft und verboten hat. Die mündliche Verhandlung ist für den 13. Oktober geplant. Ob es verschärfte Sicherheitsvorkehrungen geben wird, steht noch nicht fest.

    Bekanntester Extremist unter den 41 Klägern ist Martin Wiese, der 2003 einen verheerenden Anschlag auf die Eröffnung der neuen Münchner Synagoge plante und deswegen als Terrorist verurteilt wurde. Das Innenministerium hatte das Freie Netz Süd im Juli 2014 verboten. Der bayerische Verfassungsschutz rechnete dem Netzwerk zuletzt rund 20 Gruppen und bis zu 150 Rechtsextremisten zu. Herrmann bescheinigte dem Netzwerk „eine klare Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus“.

    Die Sicherheitsbehörden stuften das FNS als Nachfolgeorganisation der „Fränkischen Aktionsfront ein“, die einige Jahre zuvor verboten worden war. Grundlage war das Vereinsrecht. Die Liste der 41 Kläger liest sich wie ein „Who's Who“ der rechtsextremen Szene in Bayern. Neben Wiese ist unter anderem der Münchner Neonazi Karl-Heinz Statzberger dabei, inzwischen bei der Rechtspartei „Der Dritte Weg“ aktiv, oder Roland Wuttke, der als Kopf der „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ in Augsburg gilt. Die Rechtsextremisten argumentieren, dass das Netzwerk kein Verein sei und deswegen auch nicht nach dem Vereinsrecht verboten werden könne.

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