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München/Würzburg: Gefühlter Lockdown: Welche Corona-Regeln seit Mittwoch in Bayern gelten

München/Würzburg

Gefühlter Lockdown: Welche Corona-Regeln seit Mittwoch in Bayern gelten

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    Wieder trifft es die Gastronomie: Bars müssen genauso wie Diskotheken erneut schließen.
    Wieder trifft es die Gastronomie: Bars müssen genauso wie Diskotheken erneut schließen. Foto: Thomas Obermeier

    Bayern reagiert mit harten Gegenmaßnahmen auf die außer Kontrolle geratene Corona-Pandemie: Am kommenden Mittwoch, 24. November, gelten unter anderem Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Clubs und Bars müssen schließen und an Sport- und Kulturveranstaltungen darf nur noch eine begrenzte Anzahl von Zuschauerinnen und Zuschauern teilnehmen. Die Maßnahmen gelten laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bis 15. Dezember. Die Regelungen im Überblick:

    Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

    Es dürfen sich ab Mittwoch nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter zwölf Jahren und vollständig Geimpfte werden dabei allerdings nicht mitgezählt.

    Gastronomie

    Alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften müssen für die nächsten drei Wochen schließen, Bordelle ebenso. In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr, außerdem gilt die 2G-Regel (nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt). Auf Bundesebene wurde allerdings bereits über die Einführung der 2G-plus-Regel für die Gastronomie diskutiert. Dann hätten nur noch Geimpfte und Genesene, die einen aktuellen negativen Test vorweisen, Zutritt.

    Ausweitung der 2G-Regel

    Auch bei körpernahen Dienstleistungen wie sie Friseurinnen und Friseure anbieten soll künftig die 2G-Regel gelten, ebenso an Hochschulen sowie in Musik- und Fahrschulen.

    Handel

    In Geschäften tritt im anlaufenden Weihnachtsgeschäft wieder eine Kundenobergrenze in Kraft: Pro zehn Quadratmeter Fläche darf sich dann nur noch eine Person im Laden aufhalten.

    Kitas und Schulen

    In ganz Bayern bleiben Schulen und Kitas geöffnet, Schulen im normalen Präsenzunterricht. Allerdings muss nun auch im Sportunterricht, sofern er innen stattfindet, wieder eine Maske getragen werden. In Kitas soll es nun flächendeckend PCR-Pooltests geben, und auch an Mittelschulen (insbesondere in der fünften und sechsten Klasse) sollen sie angeboten werden. Ansonsten bleibt es beim bisherigen System mit den Schnelltests.

    Kultur- und Sportveranstaltungen

    Diese dürfen nur noch in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden: mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauerinnen und Zuschauern. Zudem gilt die 2G-plus-Regel. Auch in Freizeiteinrichtungen und bei Messen wird 2G-plus eingeführt.

    Am härtesten trifft die Beschränkung der Zuschauerzahl in der Region Basketball-Bundesligist s.Oliver Würzburg. Der hatte bei Heimspielen zuletzt einen Zuschauerschnitt von über 2000. Ab Mittwoch dürfen dann nur noch 785 Menschen in die eigentlich 3140 Personen fassende s.Oliver Arena. Dagegen liegen bei Fußball-Drittligist FC Würzburger Kickers, Fußball-Regionalligist FC Schweinfurt 05 und Handball-Zweitligist DJK Rimpar Wölfe die durchschnittlichen Zuschauerzahlen in dieser Saison allesamt unter der 25-Prozent-Marke.

    Weihnachtsmärkte

    Einzelne Städte, darunter Würzburg, hatten schon die Reißleine gezogen – nun sollen Weihnachtsmärkte bayernweit komplett abgesagt werden.

    Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

    Hier gibt es von Seiten des Freistaats keine weiteren Einschränkungen. Allerdings könnte im ÖPNV auch schon am kommenden Mittwoch ein Bundesgesetz greifen, das in Bussen und Bahnen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet) einführt.

    Extreme Corona-Hotspots

    In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 soll das öffentliche Leben in weiten Bereichen heruntergefahren werden. Dann gilt:

    • Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aller Art werden geschlossen.
    • Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art werden untersagt.
    • Körpernahe Dienstleistungen (etwa Friseure) werden verboten, die entsprechenden Betriebe müssen schließen.
    • Hochschulen müssen auf Online-Lehre umstellen.
    • Geschäfte bleiben geöffnet, allerdings dürfen sich dann noch weniger Kundinnen und Kunden gleichzeitig in einem Laden aufhalten: maximal eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche.
    • Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

    Aktuell sind die unterfränkischen Städte und Landkreise noch ein Stück von der 1000-Inzidenz-Marke entfernt. Am nächsten kommt dem Wert derzeit der Landkreis Haßberge mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 585,0 (Stand: Freitag, 19. November).

    Mit Informationen der dpa

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