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München: Gelockerte Corona-Regeln in Bayern: Das gilt ab diesem Freitag in Gastronomie und Sport

München

Gelockerte Corona-Regeln in Bayern: Das gilt ab diesem Freitag in Gastronomie und Sport

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    Zugang auch für Ungeimpfte mit negativem Test: 3G statt 2G in der Gastronomie, auch Kneipen und Clubs sind wieder offen. Ab diesem Freitag, 4. März, gelten in Bayern gelockerte Corona-Regeln.
    Zugang auch für Ungeimpfte mit negativem Test: 3G statt 2G in der Gastronomie, auch Kneipen und Clubs sind wieder offen. Ab diesem Freitag, 4. März, gelten in Bayern gelockerte Corona-Regeln. Foto: Stefan Puchner, dpa

    Dem von Bund und Ländern beschlossenen Stufenplan folgend, hat die Bayerische Staatsregierung die Corona-Regeln erneut gelockert: So dürfen ab diesem Freitag, 4. März, etwa Clubs, Bars und Kneipen wieder öffnen. Welche Einschränkungen gelten in Bayern aber noch weiter und wie genau sind die aktuellen Regeln? Ein Überblick für den Alltag in der Pandemie.

    Gelten noch immer Kontaktbeschränkungen?

    Ja und Nein. Für Geimpfte und Genesene gibt es im privaten Rahmen keinerlei Kontaktbeschränkungen mehr. Für Ungeimpfte gilt dagegen nach wie vor eine Beschränkung auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

    Dürfen auch Ungeimpfte wieder in Restaurants, Kneipen oder Hotels?

    Ja, hier gilt ab 4. März: Neben Geimpften und Genesenen haben nach der 3G-Regel auch Ungeimpfte mit negativem Schnelltest wieder Zutritt zu Gaststätten, Hotels und Pensionen. Dies gilt auch für Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen, die seit November komplett geschlossen waren. In Innenräumen gilt außer am festen Sitzplatz FFP2-Maskenpflicht sowie ein Tanzverbot. Musik ist nur als Hintergrundmusik erlaubt.

    Was gilt jetzt in Clubs und Diskotheken?

    Auch Clubs und Diskotheken dürfen zum ersten Mal seit November wieder öffnen. Zutritt haben nach der 2G-Plus-Regel aber nur Geimpfte oder Genesene, die entweder eine dritte Booster-Impfung oder einen negativen Schnelltest vorweisen können. Dafür gilt auch in den Innenräumen keine Maskenpflicht.

    Ändern sich die Corona-Regeln an Schulen und Kitas?

    Nur im Sportunterricht – hier fällt drinnen wie draußen nach den Faschingsferien ab 7. März die Maskenpflicht weg. Die Maskenpflicht im Klassenzimmer gilt dagegen zunächst weiter, ebenso die Testpflicht drei Mal die Woche für geimpfte wie ungeimpfte Schülerinnen und Schüler. In den Kitas bleibt es bei der Nachweispflicht der Eltern über drei Selbsttests pro Woche bei ihren Kindern.

    Was gilt beim Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen?

    Für Sportveranstaltungen gilt nun – wie bisher schon in der Kultur – drinnen wie draußen eine Kapazitätsauslastung von bis zu 75 Prozent. Die Besucherobergrenze liegt jeweils bei 25 000 Personen. Für den Zugang gilt zudem die 2G-Regel sowie eine FFP2-Maskenpflicht. Bei mehr als 1000 Besuchern gibt es ein Alkoholverbot.

    Welche Freizeiteinrichtungen sind weiter nur für Geimpfte und Genesene zugänglich?

    Neben Theatern, Konzerthäusern oder Kinos gilt die 2G-Zugangsregel weiter auch für Schwimmbäder, Saunen, Zoos, botanische Gärten, Spielhallen, Spielbanken oder Freizeitparks. Auch für öffentliche oder private Veranstaltungen in nicht-privaten Räumen gilt weiter 2G, ebenso für Tagungen und Messen. Minderjährige, die in den Schulen regelmäßig getestet werden, haben auch ohne Impfung zu alle 2G-Bereichen Zugang.

    Welche Aktivitäten stehen auch Ungeimpften mit aktuellem Test offen?

    Nach der 3G-Regel stehen unter anderem folgende Bereiche des öffentlichen Lebens auch Ungeimpften mit negativem Test offen: aktiver Sport drinnen wie draußen, Fitnessstudios, Solarien, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Hochschulen, Fahrschulen oder Volkshochschulen sowie die Mitwirkung etwa in Blasorchestern.

    Die 3G-Regel gilt zudem bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren oder Fußpflegern. Auch für die Nutzung von Bus, Straßenbahn oder Fernzug ist für Ungimpfte weiter ein negativer Schnelltest erforderlich. Im Einzelhandel bleibt es für alle Kunden bei der FFP2-Maskenpflicht.

    Welche Lockerungen sind in naher Zukunft zu erwarten?

    Nach dem Bund-Länder-Stufenplan sollen ab 20. März alle tiefgreifenden Corona-Einschränkungen wegfallen – eine stabile Lage in den Kliniken vorausgesetzt. Auch Großveranstaltungen wie Volksfeste sollen in diesem Sommer in Bayern wieder möglich sein. "Basisschutzmaßnahmen" wie eine Maskenpflicht im ÖPNV oder Testpflichten etwa in Alten- und Pflegeheimen könnten aber zunächst weiter erhalten bleiben.

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