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Würzburg/München: Grundsteuererklärung: Warum Bayern als einziges Bundesland die Abgabe bis zum 30. April 2023 verlängert

Würzburg/München

Grundsteuererklärung: Warum Bayern als einziges Bundesland die Abgabe bis zum 30. April 2023 verlängert

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    Albert Füracker, Finanzminister von Bayern, verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. 
    Albert Füracker, Finanzminister von Bayern, verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung.  Foto: Sven Hoppe, dpa

    Bayern verlängert als einziges Bundesland die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, teilte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) an diesem Dienstag mit. Neue Abgabefrist sei jetzt der 30. April 2023. 

    Schon zuvor hatte Füracker angekündigt, es werde auf absehbare Zeit keine Sanktionen geben. Die Finanzverwaltung werde berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuer um "neues Recht" handle. Mit dem überraschenden Alleingang folgt Bayerns Finanzminister nach eigenen Angaben "dem Wunsch der Steuerberater, die dem Antragswust nicht mehr nachkommen". Er wolle damit noch einmal Entlastung geben.

    Grundsteuererklärung: Bundesweit schleppende Abgabe der Erklärungen 

    Bayern reagiert damit offenbar auch auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten im Freistaat noch die Daten von knapp einem Drittel aller Immobilienbesitzer – wobei diese Zahlen bundesweit sehr ähnlich sind. Das Bundesfinanzministeriums in Berlin teilte am Dienstag mit, dass bundesweit 71,36 Prozent der Grundsteuererklärungen eingegangen seien. Die Zahlen für Bayern gab Füracker mit "rund 70 Prozent" an: insgesamt rund 4,3 Millionen Anträge, von denen eine Million bereits beschieden sei. 

    Andere Bundesländer kündigten nach dem Vorstoß Bayerns an, dem Beispiel nicht zu folgen und an der Abgabefrist 31. Januar 2023 festzuhalten. Die Verlängerung gilt folglich nur für bayerische Grundstücks- und Immobilienbesitzer. Füracker sagte, es mache wenig Sinn, über den Zeitpunkt zu streiten. Sanktionen seien aktuell ohnehin nicht angebracht gewesen, höchstens Mahnschreiben, da sei die jetzige Lösung einfacher: "Ich bin da sehr unaufgeregt." Wer seinen Antrag bereits abgegeben habe, sei durch die Verlängerung "nicht negativ betroffen". 

    Steuerberater: Fristverlängerung war überfällig

    "Die Fristverlängerung war überfällig", sagt der Würzburger Rechtsanwalt und Steuerberater Detlef Mayer-Rödle. Trotz aller Anstrengungen sei es zeitlich einfach nicht möglich gewesen, bis Ende Januar alle Grundsteuererklärungen fristgemäß zu erstellen. Obwohl seine Kanzlei bereits viele hundert Erklärungen bearbeitet habe, seien noch einige hundert nicht abgeschlossen. Nicht selten müssten notwendige Informationen zeitaufwändig recherchiert und verifiziert werden, sagt Mayer-Rödle. "Zwingend geboten" sagt auch der Würzburger Steuerberater Frank Rumpel (Ecovis). Habe es doch im Sommer 2022 durch nicht funktionsfähige Software schon erste Verzögerungen gegeben.  

    Die schiere Masse der notwendigen Erklärungen habe die Kapazitäten überspannt, sagt der Würzburger Anwalt Mayer-Rödle. Denn dazu kämen zeitgleich die Schlussabrechnungen für die Corona-Überbrückungshilfen, die bis 30. Juni 2023 einzureichen seien und sich als "bürokratisches und zeitfressendes Monster" entpuppten. Und nicht zuletzt seien auch die Steuerkanzleien von der  Krankheitswelle betroffen gewesen, sagt Mayer-Rödle. Die anderen fristgebundenen Arbeiten würden ja auch weiterlaufen.   

    Finanzämter und Kommunen benötigen die Daten der Immobilienbesitzer, um die vom Gesetzgeber beschlossene Reform der Grundsteuer umzusetzen. Dafür müssen 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Die Reform wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hatte. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt würden.

    Berechnung der Grundsteuer: Bayerns Flächenmodell umstritten

    Aber auch das von der bayerischen Staatsregierung gewählte Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer ist umstritten. Es seien bereits zwei Popularklagen beim Bayerischen Verfassungsgericht anhängig, sagt Erwin Rumpel. In der Tat spielt es im bayerischen Flächenmodell grundsätzlich keine Rolle, ob sich eine Immobilie in der Rhön, im Spessart oder in der Münchener Stadtmitte befindet. 

    Bayern hatte für die Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell zu bürokratisch gewesen sei. Die Frist zur Abgabe der notwendigen Erklärungen lief ursprünglich bis 31. Oktober 2022. Sie wurde von Bund und Ländern bereits einmal um drei Monate bis zum 31. Januar verlängert.

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