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München/Würzburg: Grundsteuerreform: Weshalb müssen Bürger eine Erklärung abgeben - liegen den Ämtern die Daten nicht ohnehin vor?

München/Würzburg

Grundsteuerreform: Weshalb müssen Bürger eine Erklärung abgeben - liegen den Ämtern die Daten nicht ohnehin vor?

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    Warum müssen Grundbesitzer überhaupt eine Grundsteuererklärung abgeben?
    Warum müssen Grundbesitzer überhaupt eine Grundsteuererklärung abgeben? Foto: Jens Büttner, dpa

    Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien bis 31. Oktober einreichen müssen. Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Grundsteuererklärungen entgegen. Doch warum müssen die Steuerpflichtigen ihre Daten überhaupt den Behörden melden?

    Liegen die Informationen zu Grundstücken und Immobilien den Grundbuchämtern, dem Landesamt für Vermessung oder den Kommunen nicht ohnehin vor? Fehlt es etwa lediglich an Schnittstellen zwischen den Behörden, um die vorhandenen Daten auszutauschen, sodass nun die Steuerpflichtigen ran müssen?

    So einfach ist es nicht, wie eine Anfrage der Redaktion beim bayerischen Finanzministerium zeigt. "Das Vorhandensein und die Aktualität aller für die Grundsteuerreform erforderlichen Daten bei den Finanzämtern auf den Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 wäre ohne die Abgabe der Steuererklärungen nicht gewährleistet", sagt ein Sprecher. Vielmehr lägen der Steuerverwaltung die für die Berechnung der neuen Bemessungsgrundlage notwendigen Daten gar nicht oder nicht vollständig vor. Außerdem seien vorhandene Daten nicht immer aktuell.

    Unbekannte Bautätigkeiten, Nutzungsänderungen und unterschiedliche Einheiten

    So lägen den Finanzämtern zum Beispiel die Daten zur Gebäudefläche "nicht immer in aktueller Fassung vor". Grund seien "viele Bautätigkeiten der letzten Jahrzehnte, die keinen Bauantrag erforderten", weshalb die Veränderungen an Immobilien "den Finanzämtern nicht bekannt" seien. Für die Grundsteuer sei zudem "entscheidend, wie die Gebäudefläche genutzt wird" – also zum Wohnen oder für andere Zwecke. "Angaben zur tatsächlich gegenwärtigen Nutzung können nur die Steuerpflichtigen machen", so der Ministeriumssprecher.

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    Und dann ist da noch die Sache mit den Einheiten, die eine "direkte Übernahme von Daten aus dem Liegenschaftskataster" unmöglich mache. Während nämlich die Vermessungsverwaltung von Flurstücken ausgehe, sei für die Grundsteuer "der Umfang der sogenannten wirtschaftlichen Einheit entscheidend". Und eine wirtschaftliche Einheit kann aus mehreren Flurstücken bestehen – oder auch nur Teile von Flurstücken umfassen. Noch komplizierter wird es, weil Steuerpflichtige mehrere wirtschaftliche Einheiten besitzen oder an ihnen beteiligt sein können.

    Es fehlen noch mehrere Millionen Grundsteuererklärungen

    "Von der Steuerverwaltung ist eine Aufteilung der Flurstücke und Gebäude in wirtschaftliche Einheiten allein anhand von Eigentümerdaten nicht möglich", so der Sprecher weiter. Und für die Aufteilung in wirtschaftliche Einheiten sei wiederum "vor allem entscheidend, wie der Steuerpflichtige die Objekte nutzt".

    Ohne die Grundsteuererklärungen der Besitzerinnen und Besitzer "wäre eine rechtskonforme Besteuerung nach dem neuen Gesetz nicht möglich", betont das Finanzministerium. Ob bis 31. Oktober alle Steuererklärungen abgegeben werden, scheint derzeit jedoch fraglich, denn der Rücklauf läuft schleppend: Fast 36 Millionen Grundstücke müssen in Deutschland neu bewertet werden, 6,5 Millionen davon in Bayern. Bis vergangene Woche wurden im Freistaat nur rund 900.000 Grundsteuererklärungen abgegeben.

    Warum die Grundsteuerreform nötig istDas Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Einheitswerten, die die Wertverhältnisse von 1964 (alte Bundesländer) beziehungsweise von 1935 (neue Bundesländer) zugrunde legten. Der Gesetzgeber war daraufhin verpflichtet, die Berechnung der Grundsteuer neu zu regeln.Die Abgabe der Grundsteuererklärung, die bundesweit grundsätzlich verpflichtend ist, dient dazu, dass die Grundsteuer von der Stadt oder der Gemeinde erhoben werden kann, in deren Gebiet das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Die Einnahmen fließen ausschließlich den Kommunen zu.ben

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