(AZ/kuepp) Die Landesanwaltschaft Bayern hat den Ingolstädter Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer vorläufig des Dienstes enthoben. Das teilte die Disziplinarbehörde am Freitag auf Anfrage mit. Zudem werde ein Teil der monatlichen Dienstbezüge Haderthauers einbehalten.
Grundlage für die Entscheidung ist Artikel 39 des Bayerischen Disziplinargesetzes. Demzufolge darf eine vorläufige Dienstenthebung ausgesprochen werden, wenn laut Landesanwaltschaft „im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf die Höchstmaßnahme, nämlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, erkannt werden wird oder wenn durch das Verbleiben des Beamten im Dienst der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden und die vorläufige Dienstenthebung zu der Bedeutung der Sache und zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis steht“. Die Landesanwaltschaft machte keine Angaben dazu, in welcher Höhe sie die Bezüge Haderthauers gekürzt hat.
Die Staatsanwaltschaft München II hatte Anfang November im Zuge der sogenannten Modellbau-Affäre – deretwegen auch Haderthauers Frau Christine von ihren politischen Ämtern zurückgetreten war – gegen Haderthauer Anklage wegen Betruges und Steuerhinterziehung erhoben. Hintergrund dafür sind die Differenzen zwischen Haderthauer und dessen früherem Geschäftspartner Roger Ponton. Der fühlt sich „arglistig getäuscht“, hatte Betrugsanzeige erstattet und eine Zivilklage in Höhe von 300 000 Euro eingereicht.
Die Regierung von Oberbayern hatte Haderthauer bereits vergangene Woche die Führung seiner Ingolstädter Dienststelle bis zur Entscheidung der Landesanwaltschaft über eine vorläufige Suspendierung verboten.