Bisher galt: Wer mit Corona infiziert ist, muss sich zu Hause isolieren – völlig unabhängig davon, welche Symptome man hatte. Ab diesem Mittwoch, 16. November, ändert sich in Bayern diese Regel: "Nur wer krank ist, bleibt zu Hause, wie bei anderen Atemwegserkrankungen auch", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Wer mit Corona nur infiziert ist, müsse sich dagegen nicht mehr isolieren.
Für Infizierten gilt in Bayern künftig eine Maskenpflicht
An die Stelle der Isolationspflicht treten allerdings verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete: Vor allem gilt dann eine umfassende Maskenpflicht. Außer in der eigenen Wohnung und bei einem Mindestabstand im Freien von mehr als 1,5 Metern müssen Infizierte immer eine medizinische Maske tragen – vor allem in Innenräumen. Diese Maskenpflicht gilt mindestens fünf, längstens zehn Tage.
Die Maske darf in öffentlichen Bereichen von Infizierten auch nicht zum Essen abgenommen werden, bestätigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf Nachfrage – was etwa einen Restaurantbesuch sinnlos macht.
Selbst in Bayerns Kliniken können mit Corona Infizierte künftig weiterarbeiten
Darüber hinaus gilt im Grundsatz ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für infizierte Besucher und Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme von der Ausnahme: In Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Behinderteneinrichtungen und beim Rettungsdienst können infizierte Beschäftigte weiter arbeiten, "soweit sie in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind".

Holetschek setzt hier auf Eigenverantwortung der Klinikleitungen: Dort wisse man selbst am besten, in welchen Bereichen eine Beschäftigung etwa infizierter Krankenschwestern oder Pfleger möglich ist: "Wo die Sachkunde zu Hause ist, können wir auch die Entscheidung belassen", findet er. Allerdings dürfte wohl auch der anhaltende Personalmangel in den Kliniken eine Rolle spielen.
Infizierte Besucher und Beschäftigte dürfen zudem weiterhin nicht in Groß-Unterkünfte wie Asylheime oder Justizvollzugsanstalten.
Welche Regeln gelten für Corona Infizierte in den Schulen?
Und was ist mit den Schulen? Auch dort dürfen nun infizierte Lehrer wie Schüler weiter in die Klassenzimmer – allerdings nur mit Maske: Die Gefährdung durch Corona habe sich durch Immunität, Impfung und wirksame Medikamente grundlegend verändert, erklärte Staatskanzleichef Herrmann: "Das gilt für alle Lebensbereiche und damit auch für die Schulen." Deshalb gebe es hier keine spezielle Regelung.
"Wenn ein Kind Corona hat, bleibt es sinnhafterweise auch ohne Symptome zu Hause", findet jedoch Vize-Regierungschef Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Bestünden die Eltern aber auf dem Schulbesuch, "dann muss das Kind halt die paar Tage eine Maske tragen".

"Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf", beteuert Minister Holetschek. Es gehe aber um "eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Gruppen". Er rate zudem allen positiv Getesteten, sich wenn möglich freiwillig selbst zu isolieren und etwa im Home-Office zu arbeiten.
Mehr Eigenverantwortung: Fällt in Bayern auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen?
Im Sinne von mehr Eigenverantwortung könnte in Bayern zudem schon bald die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fallen: "Wir entscheiden auch hier aber nicht erratisch, sondern auf Basis von Fakten", beteuerte Herrmann. Ein möglicher Termin wäre der 9. Dezember, denn dann läuft die aktuelle bayerische Corona-Verordnung aus. "Das wäre aus meiner Sicht ein passender Tag", findet etwa Hubert Aiwanger.