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München: Kontaktverbot: Bayern hat die strengsten Regeln für Pflegeheime

München

Kontaktverbot: Bayern hat die strengsten Regeln für Pflegeheime

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    Bundesweit gilt nun ein strenges Kontaktverbot zum Schutz vor Corona-Infektionen. In Bayern gibt es darüber hinaus Sonderregeln - etwa für Pflege- und Altenheime.
    Bundesweit gilt nun ein strenges Kontaktverbot zum Schutz vor Corona-Infektionen. In Bayern gibt es darüber hinaus Sonderregeln - etwa für Pflege- und Altenheime. Foto: Heiko Becker

    Darf man in anderen Bundesländern einen Arbeitskollegen im Auto mitnehmen, in Bayern aber nicht mehr? Schließlich erlauben die am Sonntag in Berlin verabschiedeten Leitlinien zum Corona-Schutz den öffentlichen Kontakt "mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person", während die bayerische Allgemeinverfügung vom Freitagsolche Kontakte im Grundsatz nur zu "Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt". 

    Die Antwort nach Einschätzung von Rechtsexperten: Eine Fahrgemeinschaft ist in Bayern wie im Bund wohl nicht mehr möglich – weil dabei der hier wie dort verlangte Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann.

    Was gilt überall in Deutschland, welche Sonderregel gilt in Bayern?

    Detail-Fragen wie diese treiben derzeit viele Bürger um: Was darf man noch, was nicht mehr? Welche Regeln gelten überall in Deutschland? Welche Sonderregeln gibt es in Bayern?

    Im Grundsatz gilt: Das am Sonntag verabschiedete Bund-Länder-Papier definiert die bundesweiten Mindeststandards für die geforderte Einschränkung der sozialen Kontakte. Es ermöglicht Bundesländern und Landkreisen aber ausdrücklich "weitergehende Regelungen". Einige der Formulierungen sind fast wortgleich mit der bayerischen Allgemeinverfügung – etwa die Forderung "Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren". Andere Regeln, wie etwa die Schließung von Gaststätten, sind zumindest dem Sinn nach deckungsgleich.

    Bayerischer Sonderweg: Besuchsverbot in Pflege- und Altenheimen

    Die bayerische Allgemeinverfügung umfasst allerdings einen wesentlichen Punkt, den die Bundesvorgabe nicht einmal erwähnt: Das komplette Besuchsverbot für Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen sowie – mit wenigen Ausnahmen –für Krankenhäuser.

    Die schmerzvolle bayerische Erfahrung mit der großen Zahl an Infizierten und Verstorbenen in einem Würzburger Pflegeheim mag ein Grund für diesen Sonderweg sein: "In den genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären", heißt es jedenfalls in der Begründung dieser strengen bayerischen Vorgabe. Zudem schütze das Besuchsverbot auch das Personal besser vor Ansteckungen.

    Während etwa auch die Stiftung Patientenschutz bundesweit "überzeugende Maßnahmen zum Schutz von Pflegebedürftigen" fordert, sieht die Politik noch nicht überall Handlungsbedarf: So drängte etwa Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) noch am Sonntag auf ein Besuchsrecht enger Angehöriger in Pflege- und Altenheimen. Zu einer Einigung kam es in diesem Punkt offenbar nicht - weshalb nun eine klare Bundesvorgabe fehlt.

    Söder: Unterschiedliche Regeln zwischen den Ländern nicht problematisch

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält unterschiedliche Regeln in den Bundesländern jedoch nicht für problematisch: Bayern habe eben mehr Tote und Infizierte, deshalb müsse er "ein Stück weit schneller reagieren", sagte er am Montag im ZDF-Morgenmagazin. Dass Bayern am Freitag deshalb erneut "ein Stück weit vorangegangen" sei, habe aber "über das Wochenende viele, viele Infektionen, die jetzt gekommen wären, verhindert", hofft Söder.

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