Schnelltests und PCR-Tests auf das Coronavirus müssen ab 11. Oktober meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt. Weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind. Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle Minderjährigen kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere.

Gratis bleiben die Tests weiterhin für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen oder die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zu diesen Gründen zählt auch eine Schwangerschaft im ersten Drittel.
Zusätzliche Ausnahmen in Bayern
Das bayerische Gesundheitsministerium plant einer Sprecherin zufolge darüber hinaus weiterhin kostenlose Corona-Tests für stillende Frauen und Besucher sowie Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Wie diese Personengruppen gegenüber der Teststelle nachweisen können, dass sie Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test haben, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Zudem sollen sich Studierende in Bayern bis 30. November 2021 kostenfrei testen lassen können.