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München: Lockerung der Corona-Regeln: Bayern öffnet am Freitag Kneipen, Bars und Clubs

München

Lockerung der Corona-Regeln: Bayern öffnet am Freitag Kneipen, Bars und Clubs

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    Ministerpräsident Markus Söder hat mit seinem Kabinett zum 4. März die zweite Stufe der angekündigten Lockerungen der Corona-Regeln in Bayern beschlossen.
    Ministerpräsident Markus Söder hat mit seinem Kabinett zum 4. März die zweite Stufe der angekündigten Lockerungen der Corona-Regeln in Bayern beschlossen. Foto: Matthias Balk, dpa

    Die Bayerische Staatsregierung hat am Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Einschränkungen beschlossen. Ein Überblick über die Erleichterungen, die ab Freitag, 4. März, kommen und welche Regeln dann noch gelten.

    Unter welchen Bedingungen dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen?

    Nach einer monatelangen Zwangspause dürfen ab 4. März auch in Bayern Clubs und Diskotheken unter 2G-plus-Bedingungen wieder öffnen. Besucher müssen also geimpft oder genesen sein und zudem eine dritte Booster-Impfung oder einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. In den Clubs und Diskotheken besteht dann allerdings keine Maskenpflicht mehr.

    Welche Regeln gelten künftig in der Gastronomie und in Hotels?

    Erleichterungen für Ungeimpfte gibt es in der Gastronomie und in Hotels: Hier ist ab Freitag der Zutritt nicht nur Geimpften und Genesenen, sondern nach der 3G-Regel auch Ungeimpften mit negativem Schnelltest möglich. Einschränkungen wie die Maskenpflicht bleiben bestehen. Nur am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.

    Wer hat wieder Zutritt in Bars und Kneipen?

    Reine Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen waren ebenfalls seit November geschlossen. Sie dürfen nun wieder öffnen. Dabei gelten die gleichen 3G-Regeln wie in der sonstigen Gastronomie – also Zutritt für Geimpfte und Genesene sowie für Ungeimpfte mit negativem Schnelltest. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geht damit über seine Ankündigung von Mitte Februar hinaus: Damals hatte er für Schankwirtschaften nur eine "vorsichtige Öffnung" nach der 2G-plus-Regel in Aussicht gestellt.

    Welche Erleichterungen gibt es für Bayerns Schülerinnen und Schüler?

    Nach den Faschingsferien fällt ab Montag, 7. März, die Maskenpflicht im Sportunterricht – sowohl drinnen, als auch draußen. Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kündigte zudem eine Debatte über die Maskenpflicht auch im Klassenzimmer an. Eine Abschaffung noch vor den Osterferien scheint aber unwahrscheinlich.

    Was ist mit den Einschränkungen für Kultur- und Sportveranstaltungen?

    Für Sportveranstaltungen gilt nun - anstatt wie bislang 50 Prozent - auch wie bereits in der Kultur eine Kapazitätsauslastung von bis zu 75 Prozent. Die maximale Besucherobergrenze bleibt bei 25 000 Personen.

    Sind noch weitere Lockerungen geplant?

    Diese neuen Erleichterungen in Bayern folgen dem Mitte Februar von Bund und Ländern beschlossenen Stufenplan zur Abschaffung der Corona-Einschränkungen. In einer dritten Stufe sollen dann ab 20. März alle tiefgreifenden Corona-Einschränkungen wegfallen. "Basisschutzmaßnahmen" wie eine Maskenpflicht etwa im ÖPNV oder eine Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen könnten aber erhalten bleiben.

    Voraussetzung für alle Lockerungen ist eine stabile Situation in Bayerns Krankenhäusern. Zwar ist die Zahl der Corona-Patienten in Bayern zuletzt erneut leicht gestiegen. Sie ist aber nach wie vor weit von den Höchstständen Ende November entfernt.

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