Bundesweit sind die Corona-Einschränkungen weitgehend aufgehoben: Auch in Bayern gilt nur noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr eine Maskenpflicht sowie eine Test- und Maskenpflicht in "vulnerablen Einrichtungen" wie Alten- und Pflegeheimen oder Arztpraxen.
In Bayerns Schulen gibt es keine verpflichtenden Corona-Einschränkungen mehr, sondern nur noch Corona-"Empfehlungen" des Kultusministeriums für Schüler und Lehrer. Ob Maske, Testen, Klassenfahrt: Was gilt aktuell an Bayerns Schulen? Eine Übersicht.
Gibt es noch Corona-Tests in den bayerischen Schulen?
Nein, ab dem 1. Mai sind in den Schulen alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Corona-Virus weggefallen. Dies gilt für die bisherigen Anlass losen regelmäßigen Corona-Tests ebenso wie für schulische Testungen bei einem Infektionsfall. Auch in Kitas gibt es seit dem 1. Mai keine verpflichtenden Corona-Tests mehr.
In der ersten Schulwoche nach den Osterferien waren die Schüler noch regelmäßig getestet worden. Das Kultusministerium hatte diese letzte Testwoche mit den erfahrungsgemäß überdurchschnittlichen Infektionszahlen nach Schulferien begründet. Ab Mai wird zudem mit einem dauerhaften saisonalen Rückgang der Infektionen gerechnet.

Als "Basisschutzmaßnahme" sind verpflichtende Corona-Tests in Schulen aber grundsätzlich weiter möglich. "Klar ist: Wir beobachten die Entwicklung genau und passen die Maßnahmen bei Bedarf an", sagt Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).
Was gilt für Schülerinnen und Schüler bei Corona-Verdacht oder Erkrankung?
Etwa mit Heuschnupfen bleibt ein Schulbesuch natürlich möglich. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch nach dem Ende der Testpflicht auch bei leichten Krankheitssymptomen wie Schnupfen, Halsweh oder Husten vor einem Schulbesuch in jedem Fall zumindest einen Corona-Selbsttest durchzuführen. Der Schule muss aber kein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Auch kann die Schule selbst keinen Test anordnen.
Im Falle einer Corona-Erkrankung gelten die allgemeinen Isolationsregeln: Demnach endet die Isolation nach fünf Tagen, wenn seit 48 Stunden keine Symptome vorliegen, ansonsten spätestens nach zehn Tagen. Die Quarantäne von engen Kontaktpersonen wie etwa Geschwistern ist auch für Ungeimpfte in Bayern vollständig abgeschafft.
Gilt an Schulen für Lehrer und Besucher noch immer eine 3G-Regel?
Nein, auch diese Übergangsregel ist am 1. Mai ausgelaufen: Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Besucherinnen und Besucher haben nun wieder uneingeschränkt Zutritt zum Schulgelände – unabhängig von ihrem Impfstatus.
Welche Regelungen gelten zum Masken-Tragen in den Schulen?
Seit 3. April gibt es für Schüler, Lehrer und Besucher in den Schulen keine Maskenpflicht mehr. Das Kultusministerium empfiehlt allerdings weiterhin das Tragen einer Maske in allen geschlossenen Räumen der Schule. Eine "nachdrückliche Empfehlung" zum Maskentragen gibt es zudem für alle Begegnungsflächen wie Gänge, Treppenhäuser oder Pausenhallen sowie bei einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse.
Sind mehrtägige Schülerfahrten und Schüleraustausch wieder möglich?
Ja, nach den Osterferien sind auch längere Klassenfahrten oder ein Schüleraustausch grundsätzlich wieder möglich. Das Kultusministerium verweist allerdings darauf, dass mögliche Corona-bedingte Stornokosten nicht vom Freistaat ersetzt werden könnten. Auch eintägige Exkursionen oder Ausflüge können uneingeschränkt stattfinden.
Gibt es noch Einschränkungen für Schulkonzerte und andere schulische Veranstaltungen?
Nein. "Schulveranstaltungen mit Freizeit- und Kulturcharakter stellen ein wichtiges Element im Schulleben dar und dürfen wieder stattfinden", erklärt des Kultusministerium. Auch Schulchor und Schulorchester dürfen wieder uneingeschränkt proben. Allerdings soll dabei laut Kultusministerium "auf einen möglichst großen Abstand geachtet werden".
Was gilt für den Schulsport?
Auch beim Schulsport gibt es drinnen wie draußen keine Maskenpflicht mehr. Das Ministerium empfiehlt allerdings, den Schulsport möglichst im Freien durchzuführen und "auf das Abstandgebot soweit möglich zu achten". Grundsätzlich sind aber im Sportunterricht alle Sportarten wieder erlaubt.