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WÜRZBURG/MÜNCHEN: Nur 19 Sitze: Wird Unterfranken im Landtag benachteiligt?

WÜRZBURG/MÜNCHEN

Nur 19 Sitze: Wird Unterfranken im Landtag benachteiligt?

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    Der Bayerische Landtag zählt künftig 205 Abgeordnete. Einige Bürger zweifeln, dass Unterfranken mit 19 Volksvertretern dem Wahlergebnis angemessen vertreten ist.
    Der Bayerische Landtag zählt künftig 205 Abgeordnete. Einige Bürger zweifeln, dass Unterfranken mit 19 Volksvertretern dem Wahlergebnis angemessen vertreten ist. Foto: Foto: Peter Kneffel, dpa

    Bei der Landtagswahl hat die CSU in Bayern deutlich mehr Direktmandate gewonnen als ihr nach dem Gesamtstimmen-Anteil von 37,2 Prozent zustehen würden. Deshalb bekommt sie im Parlament zehn sogenannte Überhangmandate. Damit das Stimmen-Verhältnis korrekt abgebildet ist, erhalten andere Parteien Ausgleichsmandate, insgesamt 15. Der Landtag wächst von 180 auf 205 Sitze. Die Überhang- und Ausgleichmandate verteilen sich über ganz Bayern, nur in Unterfranken gibt es keine. „Ein Skandal“, sagt der Kirchenhistoriker Wolfgang Weiß.„Ein Grund, sich mit den Schwächen des Wahlrechts zu beschäftigen“, sagt der Innenexperte der CSU-Landtagsfraktion Manfred Ländner (Kürnach).

    Weiß hat sich „als ganz normaler Wähler“ Gedanken gemacht – und nachgerechnet. Demnach hat sich beispielsweise die Zahl der Sitze im Regierungsbezirk (Wahlkreis) Mittelfranken von 24 auf 29 erhöht – „das sind mehr als 20 Prozent“ –, während Unterfranken bei der Mindestgröße von 19 Abgeordneten bleibt. Eine Stimme aus der hiesigen Region sei damit deutlich weniger wert als eine aus Mittelfranken. Für Weiß eine „eklatante Ungleichbehandlung“. Er könne nicht nachvollziehen, so sagt er, „warum Unterfranken dies so lautlos hinnimmt“.

    „Mandate neu berechnen“

    Um den ursprünglichen Proporz wiederherzustellen schlägt der Theologie-Professor vor, die Gesamtzahl der Landtagsmandate, orientiert am Sitze-Ergebnis für Mittelfranken, noch einmal neu zu berechnen. Weiß ist sich bewusst, dass dies den Landtag weiter aufblähen würde. „Dieses Argument ist aber wohl weniger gewichtig als das des gleichen Stimmengewichts – an sich eine zentrale Prämisse der Demokratie.“ Dies sei auch die Haltung des Bundesverfassungsgerichts.

    Die Forderung nach einer Neuberechnung weist Werner Kreuzholz zurück. Der stellvertretende Landeswahlleiter beruft sich auf die Bayerische Verfassung und das Landeswahlgesetz. Diese legten vor allem Wert darauf, dass der Parteienproporz in jedem einzelnen Wahlkreis (Regierungsbezirk) korrekt abgebildet ist. Das ist er in Unterfranken: Hier hat die CSU dank ihres vergleichsweise guten Gesamtstimmenergebnisses (41,4 Prozent) keine Überhangmandate gewonnen, also gibt es auch keine Ausgleichsmandate. Eine Regelung, dass im Falle von Überhang- und Ausgleichsmandaten irgendwo sonst in Bayern landesweit der regionale Proporz angepasst werden müsse, sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, schreibt Kreuzholz.

    Änderung für kommende Wahlen?

    Dass diese Regelung zumindest mit Blick auf kommende Wahlen geändert werden könnte, will CSU-Experte Ländner nicht ausschließen. Er wolle das Thema jedenfalls mit Hinweis auf die Weiß'sche Rechnung in den zuständigen Ausschüssen des Landtags zur Sprache bringen. Ziel des Wahlrechts sollte schließlich, so betont er, die „Gleichwertigkeit von Mandaten“ sein.

    Winfried Bausback (CSU), der bayerische Justizminister, sagt, er finde es schade, dass das aktuelle Wahlrecht für Unterfranken nicht mehr Sitze hergibt. Er bitte aber zu bedenken, dass jedes Wahlgesetz Härten mit beinhalte. Im Vergleich zu anderen Regelungen sei das Verhältniswahlrecht in Bayern mit seinen „personifizierenden Elementen“ ein gutes. Werde der Landtag zu groß, sei die Funktionsfähigkeit gefährdet. Professor Bausback ist selbst promovierter Verfassungsjurist. Auf die Frage, ob er Chancen für den Erfolg einer Anfechtungsklage gegen das aktuelle Wahlergebnis sieht, antwortet er: „Darüber möchte ich nicht spekulieren.“

    Kläger gesucht

    Man könnte die Erfolgsausichten einer Klage prüfen lassen, sagt der Bonner Politologe Frank Decker, ein Mitglied der SPD-Grundwertekommission. Der Wahlrechtsexperte betont zwar, dass es beim Wahlsystem in erster Linie auf den Parteien-Proporz und nicht den föderalen Proporz ankomme. Eine „so starke Verzerrung des föderalen Proporzes als Nebenfolge von Überhang- und Ausgleichsmandaten“ erscheine ihm „aber in der Tat grenzwertig“.

    Fragt sich, ob sich ein unterfränkischer Wähler findet, der bereit ist, das Risiko eines Verfahrens vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzugehen. Wolfgang Weiß zögert jedenfalls noch.

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