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München: OP-Masken statt FFP2: Bayern lockert Maskenpflicht im ÖPNV

München

OP-Masken statt FFP2: Bayern lockert Maskenpflicht im ÖPNV

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    Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt in Bayern auch im Sommer weiter. Allerdings reicht nach einem Beschluss der Staatsregierung dort künftig auch eine einfache OP-Maske.
    Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt in Bayern auch im Sommer weiter. Allerdings reicht nach einem Beschluss der Staatsregierung dort künftig auch eine einfache OP-Maske. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Die Anzahl der Corona-Neuinfektionen ist auch in Unterfranken zuletzt wieder deutlich gestiegen – trotzdem lockert die Bayerische Staatsregierung die Corona-Regeln im Öffentlichen Nahverkehr: Voraussichtlich ab Samstag, 2. Juli, reicht dann in Bussen und Bahnen eine einfache medizinische Maske anstatt der bisher vorgeschriebenen FFP2-Maske.

    FFP2- oder OP-Maske: Die Bürger sollen selbst entscheiden

    "In den heißen Sommermonaten und unter den derzeitigen pandemischen Bedingungen halten wir es für verhältnismäßig, stärker auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu setzen", erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) diesen Schritt. Deshalb soll künftig jeder Fahrgast "nach eigener Risikoeinschätzung selbst entscheiden, ob er im ÖPNV eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske trägt", so der Minister.

    Wichtig sei jedoch, dass die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen weiter uneingeschränkt gelte: "Wir brauchen weiter Schutzmaßnahmen angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens", bekräftigte Holetschek. Klar sei auch, dass die FFP2-Maske eine höhere Schutzwirkung habe als die medizinische Maske.

    Das Gesundheitsministerium empfiehlt daher wie bisher, überall dort FFP2-Masken zu nutzen, "wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen". Wichtig sei auch die Passform der Maske und dass diese korrekt über Mund und Nase getragen werde.

    Testpflicht etwa in Alten- und Pflegeheimen gilt unverändert weiter

    Das bayerische Kabinett hat zudem die aktuelle Corona-Verordnung noch einmal um vier Wochen bis Ende Juli verlängert. Sie sieht neben der Maskenpflicht im ÖPNV vor allem eine Testpflicht auch für geimpfte Besucherinnen und Besucher etwa in Alten- oder Pflegeeinrichtungen vor.

    "Wir prüfen kontinuierlich, ob und welche Regelungen erforderlich sind", beteuerte Holetschek. Bei einer Verschärfung der Corona-Lage könnten die Vorgaben jederzeit an die aktuelle Lage angepasst werden: "Wir gehen nicht leichtfertig durch den Sommer."

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