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Kommentar: Söder und die Erbschaftssteuer: Was ist gerecht?

Kommentar

Söder und die Erbschaftssteuer: Was ist gerecht?

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    Ministerpräsident Markus Söder (CSU) spricht bei einer Pressekonferenz.
    Ministerpräsident Markus Söder (CSU) spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Christoph Schmidt, dpa

    Die uralte philosophische Frage, was denn gerecht sei, beantwortet CSU-Chef Söder im Streit um die Erbschaftssteuer mit dem klassischen Rechtsprinzip, dass Gleiches gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln sei. Dagegen ist nix zu sagen. Die Frage ist nur: Was ist gleich und was ist ungleich?

    Der CSU-Chef vertritt die Ansicht, dass es Kindern möglich sein soll, das selbst genutzte Elternhaus zu erben, ohne über Gebühr mit Erbschaftssteuer belastet zu werden. Sie sollten im Erbfall, nur weil das Haus mittlerweile einen weit höheren Marktwert hat, weil es zufällig in München oder am Tegernsee und nicht in Vorpommern steht, nicht dazu gezwungen sein, es verkaufen zu müssen. Deshalb müssten die Freibeträge angehoben werden.

    Die Steuer aufs Haus muss sich laut Bundesverfassungsgericht stärker am Verkaufswert orientieren

    Als das Bundesverfassungsgericht sich 2006 mit der Frage der Erbschaftssteuer befasste, folgte es ebenfalls dem Gleichheitsgrundsatz. Die jetzt geplante Neuregelung geht auf diese Entscheidung zurück. Demnach kommt es bei der Erbschaftssteuer darauf an, Immobilienvermögen im Erbfall möglichst genauso zu besteuern wie zum Beispiel Geld- oder Aktienvermögen. Die Steuer aufs Haus müsse sich deshalb stärker am Verkaufswert orientieren.

    Also: Was ist gerecht? Eine Frage für gelehrte Rechtsphilosophen. 

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