Was sich an den Ausgangsbeschränkungen und Verboten rund um Corona in Bayern ändern wird, berichtete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag vor Medienvertretern. Wir haben zusammengefasst, was nun erlaubt seien wird und was nicht.
Gelten die Regeln der bisherigen Ausgangsbeschränkung noch?
Bayern hat die Ausgangsbeschränkung vorerst um zwei Wochen verlängert. Bis Montag, 4. Mai, müssen die Menschen im Freistaat weiterhin Abstand wahren und dürfen keine Gruppen bilden. Es soll aber kleinere Lockerungen der Regelungen geben. Schon am kommenden Montag, 20. April, dürfen Baumärkte und Gärtnereien wieder öffnen. In der Woche darauf sollen Läden mit einer Größe bis zu 800 Quadratmetern ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Die Gastronomie bleibt mindestens bis Pfingsten zu. Großveranstaltungen wie Festivals oder Volksfeste fallen bis Ende August aus.
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Was ist ein triftiger Grund?
Weiterhin wird das Verlassen der eigenen Wohnung nur mit einem "triftigen Grund" erlaubt sein. Dazu zählten bislang neben beruflichen Tätigkeiten, Arztbesuchen und Einkäufen auch Sport und Spaziergänge. Außerdem durfte man Lebenspartner besuchen und alten Menschen helfen. Friseur- und Fußpflegebesuche waren bisher verboten. Ab Montag, 4. Mai, dürfen diese Dienstleister wieder öffnen. Das Gesundheitsministerium konnte auf Nachfrage am Donnerstag jedoch noch keine Aussage darüber treffen, ob ein Friseurbesuch als "triftiger Grund" zählen wird.
Darf ich mich mit Verwandten oder Freunden treffen? Und sind Familienfeiern erlaubt?
Künftig soll eine zusätzliche Kontaktperson zugelassen sein, kündigte Ministerpräsident Markus Söder an. Das bedeutet, dass man sich auch mit einem Freund oder einem Verwandten treffen darf, der nicht mit einem zusammen wohnt – allerdings nicht mit mehreren Personen auf einmal. Familienfeiern sind demnach nicht erlaubt.
Muss es immer die selbe zusätzliche Kontaktperson sein? Darf man dazu in ein anderes Bundesland fahren?
Die Kontaktperson, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, müsse nicht immer dieselbe Person sein, solange es stets nur eine Person ist, sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Allerdings müssten immer die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden. Die Lockerung bei den Kontaktpersonen gelte nur für Sport und Bewegung an der frischen Luft. Unter dem Aspekt des Allgemeinwohls sollten diese Aktivitäten auf die nähere Umgebung beschränkt bleiben. Von einem Treffen in einem anderen Bundesland rate man dringend ab, so der Sprecher.
Muss ich beim Verlassen des Hauses jetzt eine Maske tragen? Was ist mit Kindern?
Vorerst gilt laut Söder ein "Mundschutzgebot" für Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel. Das Tragen einer Gesichtsmakse ist also vorerst dringend angeraten, aber nicht verpflichtend. Wer keine Maske trägt, muss demnach nicht mit Sanktionen rechnen. Sollte das "Gebot" nicht funktionieren, erwäge die Staatsregierung eine Maskenpflicht. Für Schüler, die von Montag, 27. April, an wieder den Unterricht besuchen, soll es keine Masken in den Schulen geben. Man habe sich dagegen entschieden, weil die Gruppen klein seien und die gleichen Mitglieder haben, so Kultusminister Michael Piazolo (FW).
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Müssen medizinische Masken getragen werden?
Gemeint seien keine medizinischen Atemschutzmasken, wie sie der Freistaat auf internationalen Märkten zu besorgen versucht oder in Bayern produzieren lässt, so Söder. Diese seien dem medizinischen Personal vorbehalten. Stattdessen gehe es für die Bürger um einfache Masken für Mund und Nase. Diese schützen laut Söder zwar den Träger nicht vor einer Ansteckung, können aber die Ansteckungsgefahr für andere deutlich verringern. Die Masken könnten sich die Bürgern selbst nähen, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW). Der Staat wird solche Masken also offenbar nicht zur Verfügung stellen.
Sind Urlaube erlaubt?
Dass man dieses Jahr einen Sommerurlaub in anderen Ländern machen könne, sei aus gegenwärtiger Sicht eher unwahrscheinlich, erklärte Söder. Angesichts der Situation in vielen beliebten Urlaubsregionen wie Spanien, Italien und Frankreich ist das aus Sicht des Ministerpräsidenten kaum denkbar. Ob neben Urlauben andere Reisen ins Ausland möglich seien, kann das Gesundheitsministerium derzeit nicht beantworten. Allerdings geht der Ministerpräsident davon aus, dass Gastronomie und Hotels in Bayern im Sommer einen "ziemlichen Run" erleben würden, sollte es bis dahin wieder erlaubt sein, die entsprechenden Angebote zu nutzen. So seien wirtschaftliche Verluste aus der Corona-Zeit für Hoteliers und Gastronomen möglicherweise auch aufholbar.
Sind Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen wieder erlaubt?
Nein, Krankenhausbesuche sind - mit wenigen Ausnahmen für die Eltern minderjähriger Kinder und bei Sterbefällen - weiterhin verboten. Söder: "Bei Krankenhäusern und Pflegeheimen bleiben wir beim sehr zurückhaltenden Kurs." Da sich der Großteil der Corona-Todesfällen in Bayern in Alten- und Pflegeheimen ereigne, liege eine der größten Herausforderungen in diesem Bereich. Gleichzeitig ermutigt der Ministerpräsident dazu, notwendige Operationen und Arztbesuche, die nichts mit Corona zu tun haben, nicht zu verschieben.