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München: Ab heute keine Kontaktdatenerfassung mehr in Gastronomie

München

Ab heute keine Kontaktdatenerfassung mehr in Gastronomie

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    Gehört in Bayern bald der Vergangenheit an: Die Erfassung der Kontaktdaten von Gästen, etwa in der Gastronomie oder bei kulturellen Veranstaltungen.
    Gehört in Bayern bald der Vergangenheit an: Die Erfassung der Kontaktdaten von Gästen, etwa in der Gastronomie oder bei kulturellen Veranstaltungen. Foto: Symbolfoto: Marijan Murat, dpa

    Ab diesem Freitag, 15. Oktober, ist in der Gastronomie und bei vielen kulturellen Veranstaltungen in Bayern keine Kontaktdaten-Erfassung der Besucher mehr notwendig. Das hat die Söder-Regierung am Dienstag in München beschlossen. "Wir wollen bei der Kontaktdaten-Erhebung nur noch die Bereiche in den Blick nehmen, wo ein hohes Risiko für Mehrfachansteckungen besteht", erklärte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.

    Weiterhin erfasst werden Adresse oder Telefonnummer deshalb in Clubs, Diskotheken, Bordellen, bei gastronomischen Angeboten mit Tanzmusik, bei körpernahen Dienstleistungen wie sie Friseurinnen oder Masseure anbieten, in Gemeinschaftsunterkünften wie etwa Berghütten sowie bei allen geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

    Holetschek: Gesammelte Daten "kein Mehrwert mehr für Gesundheitsbehörden"

    Die Kontaktdaten-Erfassung habe etwa in der Gastronomie aufgrund der relativ hohen Impfquote "keinen Mehrwert mehr für die Gesundheitsbehörden", erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Allerdings werde von den Gesundheitsämtern an der Kontakt-Nachverfolgung bei Infektionsfällen "natürlich festgehalten".

    In Nordrhein-Westfalen war die Registrierung von Gästeadressen in der Gastronomie bereits Anfang Juli aufgehoben worden. Auch in Bayern räumten Gesundheitsämter schon vor Monaten ein, dass die aufwendig erfassten Daten so gut wie nie für die Nachverfolgung von Infektionsketten eingesetzt werden.

    3G-Regel gilt künftig auch für alle Mitarbeitenden mit Kundenkontakt

    Ab Dienstag, 19. Oktober, müssen sich zudem in allen Lebensbereichen mit Corona-Zugangsbeschränkungen nicht nur Gäste, sondern auch alle Beschäftigten mit Kundenkontakt an die dort jeweils geltenden Regeln halten. Wer also nicht geimpft oder genesen ist, muss dann bei der normalen 3G-Regel zweimal pro Woche einen negativen Schnelltest vorlegen. Bei der 3G-Plus-Regel, bei der etwa die Maskenpflicht oder Abstandsregeln wegfallen, ist zweimal pro Woche ein negativer PCR-Test nötig. Damit werde die Vorgabe an die in Clubs und Diskotheken bereits geltende Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte angepasst, erklärte Herrmann. 

    Die 3G-Regel gilt in Bayern unter anderem bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Fitnessstudios, Theatern, Kinos, Museen, in der Gastronomie und in Hotels, in Bädern, Bibliotheken oder bei Tagungen und Kongressen. Unklar blieb zunächst, wer die Kosten für die neuen Pflicht-Tests tragen muss: Arbeitgeberinnen und -geber sind bislang nur verpflichtet, ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest zu ermöglichen. Ob dies bei einer freiwilligen 3G-Plus-Regel auch für den deutlich teureren PCR-Test gilt, blieb zunächst offen.

    Aiwanger verspricht "lockere Vorgaben" für Weihnachtsmärkte in Bayern

    In Sachen Weihnachtsmärkte versprach Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) "lockere Vorgaben" für Betreiberinnen wie Besucher: Es werde dort keine Pflicht zur Umzäunung, keine Zugangskontrollen und keine 3G-Regel geben, kündigte er an: "Denn an dem Aufwand, der für eine 3G-Kontrolle notwendig wäre, würden die meisten Weihnachtsmärkte scheitern." Er gehe davon aus, "dass in diesem Jahr in Bayern ganz ordentliche Weihnachtsmärkte stattfinden können", so Aiwanger.

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