Die Ampel-Koalition erhöht beim geforderten Ausbau der Windkraft den Druck auf Bayern: In einem Gesetzentwurf für ein "Wind-an-Land-Gesetz", der dieser Redaktion vorliegt, legt die Bundesregierung nun fixe Ausbauziele für die Windkraft in den einzelnen Bundesländern fest. Werden diese Ziele verfehlt, sollen spezielle Abstandsregeln wie die 10-H-Vorgabe in Bayern ausgehebelt werden. Nach dieser Regel muss ein Windrad mindestens den zehnfachen Abstand seiner Höhe von der nächsten Wohnbebauung haben.
Zukunft von 10-H soll an Erfüllung der Ausbauziele gekoppelt werden
Konkret schreibt der Berliner Gesetzentwurf für Bayern vor, bis 2026 1,1 Prozent der Landesfläche und bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen. Landesrechtliche Mindestabstandsregeln wie 10-H werden dabei an die Erfüllung dieser Vorgaben gekoppelt. Im Klartext: 10-H kann außerhalb der ausgewiesenen Windkraftgebiete solange weiter gelten, wie Bayern die Flächenvorgaben erfüllt. Gelingt dies nicht, fällt die Abstandsregel komplett weg.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuletzt bereits selbst Lockerungen der 10-H-Regel für Bayern angekündigt: So sollte eine pauschale 1000-Meter-Regel künftig unter anderem in sogenannten Vorrangflächen, bei Gewerbegebieten oder Wäldern gelten. Söder wollte so zu den derzeit rund 1100 Windrädern in Bayern mindestens noch einmal 800 neue Anlagen möglich machen.
In Vorranggebieten künftig nur noch 800 Meter Abstand zur Wohnbebauung?
Diese bayerische Regelung wird durch das neue Bundesgesetz nun aber wohl teilweise kassiert: In Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sollen demnach künftig nur noch die allgemeinen immissionsrechtlichen Bestimmungen gelten – was dort den Abstand zur Wohnbebauung auf bis zu 800 Meter reduzieren könnte.
Mit dem Flächenziel 1,8 Prozent der Landesfläche liegt Bayern mit Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich am unteren Ende der Bundesvorgaben. Deutschlandweit soll hier ein Durchschnitt von zwei Prozent erreicht werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien drastisch zu beschleunigen: So soll die erneuerbar erzeugte Strommenge bis 2030 um gut das Zweieinhalbfache wachsen. Begründet wird der massive Ausbau mit den Klimazielen, aber auch mit der durch den Ukraine-Krieg deutlich gewordenen Notwendigkeit einer unabhängigen Energieversorgung.

Derzeit dürften nach den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes in Bayern tatsächlich wohl nur gut 0,5 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen sein. Die Staatsregierung spricht aufgrund einer anderen Berechnung offiziell von 0,7 Prozent. Regional gibt es im Freistaat allerdings massive Unterschiede: So sind etwa in den Regionen Main-Rhön (1,64 Prozent) oder Würzburg (1,19 Prozent) bereits deutlich mehr Windkraft-Flächen ausgewiesen, als etwa im Allgäu (0,1 Prozent).
Kommen nach Franken erneut mehr neue Windräder als nach Südbayern?
Das geplante Bundesgesetz will deshalb die Länder verpflichten, "regionale oder kommunale Teilflächenziele festzulegen", die in Summe den bayerischen Beitragswert ergeben müssen. Damit könnten jedoch auch im windreichen Franken erneut mehr neue Flächen für Windräder ausgewiesen werden als in Süd- oder Ostbayern. Das bayerische Wirtschaftsministerium hatte bereits kürzlich erklärt, der Auftrag zur Neuausweisung betreffe alle Regionen – auch diejenigen, die bereits viele Windräder haben.
Das neue Bundesgesetz soll wohl noch im Juni vom Kabinett in Berlin beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden. In Bayern sollen zudem in Kürze Details zu den bereits angekündigten eigenen 10-H-Lockerungen vorgelegt werden.