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Urteil wegen Kinderporno-Besitz: Bewährung für Teichtmeister

Prozess

Bewährungsstrafe für Schauspieler Teichtmeister wegen Kinderporno-Besitz

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    Der angeklagte ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister steht in Wien wegen  Besitzes und Herstellung von Kinderpornografie vor Gericht.
    Der angeklagte ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister steht in Wien wegen Besitzes und Herstellung von Kinderpornografie vor Gericht. Foto: Roland Schlager/APA, dpa

    Der österreichische Schauspieler Florian Teichtmeister (43) ist wegen des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gesprochen worden. Das Landgericht verhängte am Dienstag eine zweijährige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    Der aus Fernsehen, Film und Theater bekannte Darsteller ("Die Toten von Salzburg", "Corsage") muss sich außerdem Therapien unterziehen und regelmäßig Drogentests abliefern. Falls er diese Auflagen verletzt, droht ihm laut dem Entscheid des Schöffengerichts die Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Prozess wegen Kinderpornografie: Florian Teichtmeister schuldig gesprochen

    Teichtmeister bekannte sich zuvor schuldig, Zehntausende Dateien mit Darstellungen von Missbrauch gesammelt und teils weiterverarbeitet zu haben. Laut der Staatsanwaltschaft zeigen etwa 47 500 der 76 000 Dateien Kinder unter 14 Jahren. Dem ehemaligen Ensemblemitglied des Wiener Burgtheaters wurde nicht vorgeworfen, selbst Missbrauchshandlungen fotografiert oder gefilmt zu haben. Er hielt jedoch im Zusammenhang mit den Darstellungen sadistische Fantasien schriftlich fest.

    Ein Gerichtspsychiater diagnostizierte eine schwere und nachhaltige Störung. Die hohe Rückfallgefahr könne jedoch mit Therapien und engmaschigen Kontrollen gebannt werden, sagte der Experte. (dpa)

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