Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kundinnen und Kunden nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az. 1 UKl 2/24), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband als Kläger hinweist.
Frankfurt/Main