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Frankfurt/Main: Urteil: Ersatz-SIM-Karte darf nicht immer etwas kosten

Frankfurt/Main

Urteil: Ersatz-SIM-Karte darf nicht immer etwas kosten

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    Mobilfunkanbieter dürfen nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen.
    Mobilfunkanbieter dürfen nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

    Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kundinnen und Kunden nicht in jedem Fall Gebühren für eine Ersatz-SIM-Karte verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden (Az. 1 UKl 2/24), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband als Kläger hinweist.

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