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Rente: Arbeiten in der Rente: Worauf muss man achten?

Rente

Arbeiten in der Rente: Worauf muss man achten?

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    Mit der Rente ist das Berufsleben nicht automatisch vorbei, denn wer möchte kann auch in der Rente arbeiten.
    Mit der Rente ist das Berufsleben nicht automatisch vorbei, denn wer möchte kann auch in der Rente arbeiten. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Zwar sehen viele Menschen der Rente sehnlichst entegegen, es gibt aber Ruheständler, die auch in der Rente noch arbeiten wollen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, weil durch eine Rentenlücke das Geld im Alter nicht reicht oder weil sie einfach Freude an ihrem Beruf haben und diesen noch etwas länger ausführen wollen. Welche Gründe auch immer Menschen dazu bewegt, es gibt dabei einiges zu beachten.

    Wann kann man in Rente gehen?

    Die Rentenreform passte 2012 das Regelrentenalter an. Seitdem wird es für Männer und Frauen bis 2029 von 65 Jahren Schritt für Schritt auf 67 Jahre angehoben. Wann man genau in Rente gehen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist dabei zum einen das Geburtsjahr. Wer 1964 geboren wurde, kann nach der gesetzlichen Regelung erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

    Die Regelaltersgrenze wird seit dem Geburtsjahr 1947 bis zum Jahr 2023 jedes Jahr um einen Monat angehoben, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wer also zum Beispiel 1950 geboren wurden, könnte mit 65 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. Ab 2024 hingegen wird das Renteneintrittsalter für alle, die ab 1959 geboren wurden, um zwei Monate pro Jahr angehoben. Daher dürfen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor dem Jahr 1963 geboren wurden vor 67 den Ruhestand antreten. Alle, die ab 1964 geboren wurden, müssen bis 67 Jahre arbeiten.

    Außerdem sind auch die Beitragsjahre zur Rentenversicherung entscheident. Dabei wird zwischen langjährig Versicherten, also jenen, die 35 Jahre lang einbezahlt haben und besonders langjährig Versicherten, also jene, die 45 Versicherungsjahre gesammelt haben, unterschieden.

    So können Versicherte, die 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben, laut Deutscher Rentenversicherung mit 63 Jahren in Rente gehen - und zwar ohne Abschläge. Allerdings gilt das nur für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden. Wer 35 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt hat, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen, muss aber Abschläge in Kauf nehmen.

    Kann man trotz Rente weiterarbeiten?

    Nur weil Versicherte den Ruhestand angetreten haben, heißt das nicht, dass sie nicht mehr arbeiten dürfen. Für sie ist zum Beispiel das Modell der Flexi-Rente interessant. Das sorgt dafür, dass der Übergang vom Berufsleben in die Rente individueller gestaltet werden kann.

    So können Versicherte auch nach dem Renteneintrittsalter noch in ihrem Beruf weiterarbeiten. Der Vorteil: Sie sammeln weiter Rentenpunkte, müssen sich also keine Rentenpunkte kaufen und erhöhen somit die Höhe der Rente. Außerdem bekommen sie pro Monat, den sie mehr arbeiten 0,5 Prozent Zuschlag zur Rente. Bei einem Jahr macht das sechs Prozent aus.

    Wie viel darf man in der Rente dazuverdienen?

    Seit 2023 kann man unbegrenzt zur Rente dazuverdienen, da es keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt.

    Wenn Rentner einen Nebenjob annehmen, haben sie laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zwar grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, allerdings können sich Minijobber auch durch einen Antrag davon befreien lassen. Allerdings müssen Rentnerinnen und Rentner beachten, dass durch den Minijob weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden und diese die Rente steigen lassen. Mit diesem Schlupfloch kann man sogar früher aus dem Beruf aussteigen.

    Übrigens: Bei der Rente wegen Todes gibt es nach wie vor eine Hinzuverdienstgrenze. Dazu zählen neben der Witwenrente, auch die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente. Bei der Witwenrente gibt es seit Juli auch einige Neuerungen. Bei der Erwerbsminderungsrente soll es 2024 zudem einige Verbesserungen geben.

    Muss man Steuern auf die Rente zahlen?

    Zwar können Rentnerinnen und Rentner seit 2023 so viel zur Rente dazu verdienen, wie sie möchten, allerdings werden sie sozialversicherungspflichtig und müssen die Einnahmen versteuern, wenn Sie mehr als 520 Euro pro Monat verdienen, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mitteilt.

    Was viele nicht wissen: Auch auf die Rente müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden, daher müssen Rentner auch eine Steuererklärung abgeben. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ausrechnen. Mit ein paar Tipps können Rentner aber bei der Steuererklärung sparen.

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