In Deutschland kommen die allerwenigsten Menschen im Erwachsenenalter um eine Einkommenssteuererklärung herum. Auch viele Rentner müssen gegenüber dem Finanzamt offenlegen, welche Einkünfte sie haben. Und dann oftmals entsprechend Steuern abführen.
Aber wie hoch ist die Besteuerung auf, wenn man 2023 in Rente geht?
Besteuerung der Rente 2023: Wie hoch ist sie?
Im Jahr 2023 in Ruhestand gehende Bürger haben 83 Prozent ihrer Rente zu versteuern. Damit bleiben 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Hintergrund ist die 2005 eingeführte "nachgelagerte Besteuerung". Seither reduzierte sich der bei 50 Prozent gestartete Freibetrag jedes Jahr um zwei Prozent, ab dem Jahr 2020 nur noch um jeweils ein Prozent. Komplett steuerpflichtig werden die Renten damit für alle Bürger, die frühestens 2040 in Ruhestand gehen.
Wichtig ist jedoch: Das Finanzamt errechnet für jeden Bürger, der bis 2039 erstmals Rente bekommt, einen "Rentenfreibetrag". Hierbei handelt es sich um einen festen Eurobetrag, der sich auch in den Folgejahren nicht ändert. Er bleibt auch von Rentenerhöhungen unberührt, womit künftige Rentenanpassungen laut der Deutschen Rentenversicherung das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen erhöhen und in voller Höhe steuerpflichtig sind.
Weiter heißt es: "Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mit Hilfe des sogenannten Anpassungsbetrages." Bei diesem handelt es sich um den Teil der jährlichen Bruttorente, der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfällt. In der Einkommenssteuererklärung müsse dieser in der Anlage R zusätzlich zur Jahresbruttorente eingetragen werden. Allerdings sei der Anpassungsbetrag nicht so ohne weiteres zu berechnen, Rentner können ihn sich aber von der Deutschen Rentenversicherung bescheinigen lassen.
Wichtig: Es gibt auch eine Ausnahme von der "nachgelagerten Besteuerung". Diese gilt für Personen, die "in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben". Angerechnet werden dabei auch "Beiträge zu bestimmten weiteren Alterssicherungssystemen wie zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Altersklasse".
Um von dieser Ausnahme Gebrauch machen zu können, müssen entsprechende Angaben in der Einkommenssteuererklärung gemacht werden. Außerdem ist nachzuweisen, dass der "Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze West) vor 2005 in mindestens zehn Jahren überschritten" wurde. Die Bescheinigung kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder den alternativen Alterssicherungssystemen beantragt werden. Es wird eine Beratung durch Finanzbehörden, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine empfohlen.
Was können Rentner von der Steuer absetzen?
Hier listet das Finanzministerium folgende Punkte auf:
- Werbungskosten (z.B. Ausgaben für Rentenberatung und für die Beantragung der Rente)
- Sonderausgaben (z.B. für Krankenversicherung und gesetzliche Pflegepflichtversicherung)
- außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Zahnersatz- oder Pflegekosten)
- Spenden und Mitgliedsbeiträge (z.B. für gemeinnützige Organisationen und Vereine)
- Kirchensteuer
- haushaltsnahe Dienste (z.B. für Handwerkerarbeiten oder Reinigungskräfte)
- energetische Gebäudesanierung
- Unterhalt (z.B. an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten)
Rente und Steuern 2023: Was ändert sich?
Mit Beginn des Jahres 2023 ist es möglich, die Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abzusetzen, informiert das Finanzministerium von FDP-Chef Christian Lindner. Somit erhöhen sich "die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 um vier Prozentpunkte". Ursprünglich war der vollständige Sonderausgabenabzug erst für das Jahr 2025 vorgesehen.
Neu ist zudem, dass der "Betrag der Rente, der aufgrund des Grundrentenzuschlags geleistet wird", steuerfrei ist. Davon verspricht sich der Staat, dass der erst 2021 eingeführte Grundrentenzuschlag "ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen" kann.
Der Grundrentenzuschlag kommt Bürgern zugute, die mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. So fasst das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) den "sozialpolitischen Meilenstein" zusammen.