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Rente: Diese Steuern und Abgaben müssen Sie auf die Rente zahlen

Rente

Diese Steuern und Abgaben müssen Sie auf die Rente zahlen

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    Menschen, die Rente beziehen, müssen darauf noch Steuern und Abgaben zahlen.
    Menschen, die Rente beziehen, müssen darauf noch Steuern und Abgaben zahlen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Wer den Ruhestand antreten will, muss dafür die Rente beantragen, denn auch wenn es dazu viele Irrtümer und Mythen gibt - die Rente kommt nicht automatisch auf das Konto. Dafür brauchen Sie die Rentenversicherungsnummer. Wann Versicherte in Rente gehen können, hängt von mehreren Faktoren ab. Das kann ab 63 Jahren oder allgemein nach 45 Beitragsjahren der Fall sein. Auch eine Altersteilzeit ab 55 Jahren ist möglich. Wer schwerbehindert ist oder bestimmte Krankheiten hat, kann zudem schon früher den Ruhestand antreten.

    Rentnerinnen und Rentner müssen allerdings beachten, dass auf das Geld für den Ruhestand in der Regel noch Steuern und Abgaben anfallen. Das ist wichtig, denn es entscheidet auch, ob das Geld im Alter reicht. Was genau von der Rente abgezogen wird, lesen Sie hier.

    Welche Abgaben müssen bei der Rente gezahlt werden?

    Rentnerinnen und Rentner müssen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei den gesetzlich versicherten Rentnern richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Einkommen. Wer 2000 Euro Rente haben will, muss dafür auch überdurchschnittlich verdienen. Zudem ist entscheidend, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Bei Rentnern, die privat krankenversichert sind, bemisst sich die Höhe der Beiträge unabhängig vom Einkommen.

    Übrigens: Die Rente steigt immer wieder. Wie viel mehr Geld Sie 2023 auf dem Konto haben, können Sie der Tabelle entnehmen.

    Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich versichert sind, sind meistens auch pflichtversichert. Damit man überhaupt in die "Krankenversicherung der Rentner (KVdR)" kommt, muss man als Rentner in der zweiten Hälfte des Berufslebens laut Stiftung Warentest mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Der Vorteil bei der Pflichtversicherung ist, dass Rentner nur Beiträge auf die gesetzliche Rente sowie die Betriebsrente zahlen, auf weitere Einnahmen nicht.

    Wer die geforderte Vorversicherungszeit nicht erfüllt und daher im Alter nicht in die gesetzliche Pflichtversicherung kommt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Dort können allerdings deutlich höhere Beiträge anfallen, da mehr Einnahmen, wie Miete, Kapitaleinkünfte und Privatrenten, beitragspflichtig sind. Allerdings gilt hier ein ermäßigter Beitragssatz und nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2023 59.850 Euro beträgt.

    Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus einem Zusatzbetrag bezahlen. Letzteren erhebt jede Krankenkasse individuell. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 Prozent. Auch hier muss der jeweilige Zusatzbetrag der Krankenkasse gezahlt werden.

    Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch auch gesetzlich pflegeversichert. Rentnerinnen und Rentner die Kinder haben, zahlen einen Beitragssatz von 3,05 Prozent. Gleiches gilt auch für Menschen, die keine Kinder haben und vor 1940 geboren wurden. Kinderlose Rentner, die nach 1940 geboren wurden, müssen mit einem Beitrag von 3,4 Prozent rechnen.

    Welche Steuern müssen bei der Rente gezahlt werden?

    Auch Rentner müssen Steuern zahlen, daher ist es wichtig, dass sie auch eine Steuererklärung abgeben, sonst können Strafen drohen. Je nachdem welche Rente bezogen wird, fallen die Steuern unterschiedlich aus.

    • Gesetzliche Rente: Bei der Steuer auf die gesetzliche Rente kommt es darauf an, wann der Versicherte in Rente gegangen ist - das erfolgt schrittweise. 2022 müssen 82 Prozent der Renten versteuert werden. 2023 sind es 83 Prozent. Bis zum Jahr 2040 fällt dann auf die komplette Rente Steuern an. Nach Ende des Jahres, in dem ein Versicherter zum ersten Mal Rente bezogen hat, wird anhand des Anteils der steuerfrei bleibt sowie anhand der Rentenhöhe der persönliche Rentenfreibetrag festgelegt. Dieser gilt dann in der Regel dauerhaft.
    • Private Rentenversicherung: Bei der Rente aus einer privaten Rentenversicherung muss nur der Ertragsteil versteuert werden. Dieser verändert sich, je nachdem, wann der Versicherte in Rente geht. Wird die Rente mit 65 Jahren bezogen, liegt der Ertragsanteil laut Stiftung Warentest bei 18 Prozent, es muss also nur dieser Anteil der Rente versteuert werden.

    Hingegen Menschen, die nie gearbeitet haben, merken das auch deutlich bei der Rente und müssen daher keine Steuern darauf zahlen. Das gilt auch für Hausfrauen. Wer feststellt, dass das Geld im Alter nicht reichen sollte, kann die Rente aufbessern. Zudem können Rentner diverse Zuschüsse beantragen und Geld aus einem Härtefallfonds beziehen.

    Übrigens: Ehepaare müssen bei der Rente die Obergrenze beachten. Sollten sie sich scheiden lassen, kann das zu einer Minderung der Rente führen.

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