Steigende Kosten für Heizung und Strom haben im vergangenen Jahr Menschen in ganz Deutschland belastet. Deshalb hatte die Bundesregierung 2022 diverse Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Eines davon: die Energiesparpauschale. Während viele Menschen, wie Rentner oder Arbeitnehmer, sich bei der Auszahlung um nichts kümmern mussten, gibt es andere, die die Pauschale beantragen müssen oder sie sich über die Steuererklärung für das Jahr 2022 holen können. Wie das für Werkstudentinnen und Werkstudenten aussieht, lesen Sie hier.
Haben Werkstudenten Anspruch auf die Energiepauschale?
Die einfache Antwort: Ja, haben sie. Grundsätzlich haben Studierende in einem entgeltlichen Praktikum sowie Werkstudentinnen und Werkstudenten Anspruch auf die Energiesparpauschale und zwar nicht nur auf 200 Euro sondern auf 300 Euro. Denn nach Angaben der Bundesregierung zählen sie als berechtigte Arbeitnehmer. Um alle Kriterien zu erfüllen, mussten sie zudem 2022 in Deutschland gelebt und Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz bezogen haben. Wer im Jahr 2022 neben dem Studium also als Werkstudent gearbeitet hat, ist berechtigt. Wichtig dabei: Für den Anspruch ist es unerheblich, wie lange die Tätigkeit im Jahr 2022 ausgeübt wurde.
Wie wird die Energiepauschale an Werkstudenten ausgezahlt?
Werkstudentinnen und Werkstudenten sollten die Energiesparpauschale in Höhe von 300 Euro grundsätzlich im September von ihrem Arbeitgeber mit dem Gehalt ausgezahlt bekommen haben. Voraussetzung war laut Bundesregierung dafür, dass sie bei einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland gearbeitet haben, unbeschränkt steuerpflichtig und am 1. September 2022 noch oder schon beschäftigt waren. Zudem mussten Berechtigte in den Steuerklassen eins bis vier eingereiht sein. Auch Studierende mit mehreren Jobs sollten die Energiepauschale im September von ihrem Hauptarbeitgeber ausgezahlt bekommen haben.
Wie kommen Werkstudenten an die Energiepauschale, wenn sie nicht ausgezahlt wurde?
Wenn die Energiepauschale nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt wurde, können Werkstudentinnen und Werkstudenten sie sich über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 holen. In diesem Fall wird die Pauschale durch das zuständige Finanzamt ausgezahlt und mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Einen gesonderten Antrag müssen Betroffene nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht stellen.
Für die Steuererklärung selbst muss nichts beachtet werden. Diese wird ganz normal ausgefüllt und abgegeben. Das Finanzamt prüft automatisch, ob ein Anspruch auf die Energiesparpauschale besteht. Wer die Pauschale nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen hat oder über eine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10. September 2022 erhalten hat, erhält die Energiepauschale über die Steuerrückerstattung.