Für einige Lampen geht dieses Jahr das Licht aus. Die Europäische Union hat vier Verordnungen zum Stromsparen auf den Weg gebracht, indem ineffiziente Lampen nicht mehr verkauft werden dürfen - wie es bereits bei der Glühbirne der Fall war. Zudem sollen gefährliche Stoffe in Leuchtmitteln wie Quecksilber aus dem Verkehr gezogen werden. In vier Schritten werden die Lampen ab Februar 2023 verboten. Welche das sind und was mit den Restbeständen passiert, erfahren Sie hier.
Welche Leuchtmittel werden 2023 verboten?
Seit 2021 sind Lampen verschärften Energieeffizienzregelungen unterworfen, da die zuvor gegoltene Ökodesign-Richtlinie durch die neue EU-Produktverordnung (2019/2020/EU) aufgehoben wurde. Betroffen sind Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstofflampen und Halogenlampen.
Folgende Lampen dürfen 2023 in Europa bald nicht mehr verkauft werden:
- Ab 25.02.2023: T5-Leuchtstofflampen in Ringform
- Ab 25.02.2023: Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni)
- Ab 25.08.2023: lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen
- Ab 01.09.2023: Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9)
Diese Lampen sind vom Verbot ausgenommen:
- Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen)
- Infrarot-Lichtquellen (Ausnahme: R7s in bestehenden Längen)
- Lampen über 82.000 Lumen oder unter 60 Lumen
- Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)
- UV-Strahler (> 2mW/klm)
- Spezial-Anwendungen beispielsweise für Öfen oder Signalgebung
Dürfen die verbotenen Lampen noch benutzt werden?
Auch wenn die Lampen europaweit verboten werden, dürfen sie noch weiterhin benutzt werden. Wer diese Lampen also bereits daheim hat, muss sie nicht ersetzen und darf sie auch in Betrieb nehmen.
Was passiert mit den verbotenen Lampen in den Lagerbeständen?
Händler und Handwerksbetriebe, die die Lampen noch in ihren Lagerbeständen haben, dürfen diese weiterhin installieren und abverkaufen. Es gibt kein Anwendungsverbot, nur wird die Produktion eingestellt. Sobald die Lampen also verkauft sind, wird es keine Nachlieferung geben. Hersteller und Importeure dürfen die verbotenen Lampen nach dem jeweiligen Stichtag in der EU aber nicht mehr in den Verkehr bringen.