Viele Menschen träumen schon lange bevor es soweit ist von der Rente. Wann man genau in Rente gehen kann, hängt allerdings sowohl vom Geburtsjahr als auch von der Versicherungszeit ab. Das früheste Renteneintrittsalter hängt auch vom Geburtsjahrgang ab. Versicherte haben dann in der Regel 35 Beitragsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung gesammelt, besonders langjährige Versicherte sogar 45 Jahre.
Dabei ist es trotzdem möglich auch früher in Rente zu gehen, etwa mit 60 Jahren. Dann müssen Rentenversicherte allerdings mit finanziellen Einbußen sowie Abschlägen rechnen und die Zeit bis zum eigentlichen Rentenbeginn überbrücken können. Wie hoch die Einbußen sind, lesen Sie hier.
Renteneintrittsalter: Wer darf früher in Rente gehen?
Grundsätzlich gehört die Rente mit 60 eher der Vergangenheit an. Laut der Deutschen Rentenversicherung wird das Renteneintrittsalter nach und nach auf 67 Jahre angehoben. Das gilt für Menschen die 1964 oder später geboren sind. Trotzdem gibt es immer noch Wege den Absprung in den Ruhestand schon mit 60 Jahren zu schaffen.
Dabei gibt es außerdem auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gar nicht erst warten müssen, bis sie 67 Jahre alt sind:
- Altersrente für langjährige Versicherte: Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und zwischen 1949 bis 1963 geboren wurde, kann vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen. Die Altersrente ist auch schon ab 63 Jahren möglich, dann werden aber für jeden Monat früher 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Wie hoch die Abzüge genau sind, zeigt eine Tabelle.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch hat, wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Versicherte, die vor 1953 geboren wurden, konnten mit 63 Jahren in Rente gehen. Wer zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, muss ein paar Monate länger arbeiten. Jahrgänge ab 1964 können die Rente ab 65 Jahren in Anspruch nehmen. Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte kann übrigens nicht vorzeitig beantragt werden.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Für schwerbehinderte Menschen ändert sich die abschlagsfreie Altersrente stufenweise. Sie wird vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Dabei gibt es bestimmte Krankheiten, mit denen man früher in Rente gehen kann.
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Wer nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurde und 25 Jahre unter Tage gearbeitet hat, ist von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr betroffen.
Wer darüber hinaus früher in Rente gehen möchte, muss eine Rentenlücke überbrücken können.
Früher in Rente gehen: Worauf ist beim Ruhestand mit 60 Jahren zu achten?
Wer früher in Rente gehen möchte, sollte laut dem Finanzportal finanzen.de entsprechend vorsorgen, etwa mit privater Altersvorsorge, Sparplänen und Geldanlagen. Denn wer mit 60 Jahren statt mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, muss mit einer großen Rentenlücke rechnen. Pro Monat, den Betroffene vor ihrem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen, verringert sich die Rente um 0,3 Prozent.
Dem Rentenportal transparent-beraten.de liegt die maximale Kürzung der Rente bei 14,4 Prozent. Das entspricht vier Jahren und bedeutet: Selbst mit Abzügen wird die gesetzliche Rente höchstens vier Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter ausgezahlt. Also: frühestens mit 63 Jahren. Eine Zeit lang müssen die selbstbestimmten Frührentner also von ihrem Ersparten leben können.
Außerdem ist laut finanzen.de zu beachten:
- Je früher jemand in den Ruhestand geht, desto früher werden auch keine Rentenbeiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Das Ergebnis: eine niedrigere Regelaltersrente.
- Auch die private Altersvorsorge richtet sich in der Regel nach einem regulären Rentenbeginn. Danach richtet sich auch die Auszahlung etwa der Riester-Rente oder der Rürup-Rente. Dem Finanzportal zufolge sind zwar frühere Auszahlungen möglich, allerdings erst mit 62 Jahren.
Rente mit 60 Jahren: Wie hoch sind die finanziellen Einbußen?
Ab einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren kann man aktuell abschlagsfrei in Rente gehen. Wer den Ruhestand vorzeitig anstrebt, muss mit den oben genannten finanziellen Einbußen rechnen. Denn nicht nur werden Rentenabzüge von 0,3 Prozent pro Monat fällig, wer mit 60 Jahren in den Ruhestand wechselt, dem fehlen auch bis zum 63. Geburtstag drei Einzahlungsjahre in die Rentenversicherung. Somit fällt die Rente laut transparent-beraten.de am Ende noch geringer aus.
Das hat auch Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung, gegenüber der WirtschaftsWoche bestätigt. Er sagt, wenn die Rente dann mit 63 Jahren komme, seien die Minderungen wegen der drei Jahre ohne Rentenbeiträge "nochmal deutlich höher". Dem Finanzblatt zufolge können sich die finanziellen Einbußen bei Durchschnittsverdienern auf über 400 Euro belaufen. Wie hoch diese genau sind, ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich.