Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Energiekosten: Gaspreisbremse für Unternehmen: Wer wird entlastet und wie funktioniert das?

Energiekosten

Gaspreisbremse für Unternehmen: Wer wird entlastet und wie funktioniert das?

    • |
    • |
    Hier finden Sie die Infos über die Gaspreisebremse für Unternehmen.
    Hier finden Sie die Infos über die Gaspreisebremse für Unternehmen. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

    Im vergangenen Jahr sind die Kosten für Gas in ungekannte Höhen geschnellt. Der Krieg in der Ukraine hatte die Preise explodieren lassen. Um Bürger sowie Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung neben weiteren Pauschalen und Zuschüssen die Gaspreisbremse auf den Weg gebracht. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sollen so Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft sicher durch diese Krise gebracht werden. 

    Wann genau soll die Gaspreisbremse aber kommen? Was erwartet kleinere und mittlere Unternehmen sowie Großverbraucher in der Industrie? Worauf muss geachtet werden und mit welchen Entlastungen kann die Wirtschaft rechnen? Dieser Artikel fasst alle Informationen zum Entlastungspaket für Unternehmen zusammen. 

    Wann kommt die Gaspreisbremse für kleinere, mittlere und große Unternehmen?

    Für die Gas- und Wärmepreisbremse unterscheidet die Regierung zwischen zwei Gruppen. Kleine und mittlere Betriebe mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr werden im gleichen Umfang wie private Haushalte und Vereine entlastet. Diese Unternehmen haben bereits von den Soforthilfen im Dezember profitiert. Die Gaspreisbremse greift für sie ab März 2023 und soll ein Jahr lang gelten. 

    Januar und Februar? Auch für diese Monate gilt die Entlastung und wird im März verrechnet. Zum Auftakt erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher der ersten Gruppe nämlich den dreifachen monatlichen Abschlagsbetrag. Ab April geht es dann normal weiter. 

    Die zweite Gruppe erhält schon jetzt Unterstützung. Für Großverbraucher, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, sowie für Krankenhäuser greift die Gaspreisbremse bereits seit Anfang Januar. Diese Gruppe hat allerdings im Dezember keine Soforthilfen erhalten. 

    Wie wird die Wirtschaft mit der Gaspreisbremse entlastet?

    Die Höhe der Entlastung wird für kleine und mittlere Unternehmen anhand ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet. Für 80 Prozent dieses Verbrauchs deckelt die Regierung den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Das regt zum weiteren Sparen an, denn für den restlichen Verbrauch gilt der normale Marktpreis. 

    Geht es um Restaurants oder Hotels, die aufgrund der Corona-Pandemie teils vorübergehend schließen mussten, führt die Verbrauchsprognose aus dem vergangenen Jahr womöglich in die Irre. Deshalb sollen auch sogenannte Sondereffekte bei der Berechnung berücksichtigt werden. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz würden Energielieferanten bei ihrer Prognose beispielsweise Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen, Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen und mehr korrigieren, sodass die monatlichen Abschlagszahlungen auch den tatsächlichen Bedarf decken. 

    Für Großverbraucher gilt der Gasverbrauch im Jahr 2021 als Referenzwert. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die 2022 bereits Energie gespart haben, nicht benachteiligt werden. Der Gaspreis wird für sie mit einem Kontingent von 70 Prozent des Jahresverbrauchs aus 2021 auf 7 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Auch hier gilt danach der Marktpreis.

    Gaspreisbremse für Unternehmen: Worauf ist zu achten?

    Bürokratie und Papierkram spielen bei der Gaspreisbremse erst ab einem gewissen Betrag eine Rolle. Laut der Bundesregierung staffelt sich die Meldepflicht nach der Größe des Unternehmensverbrauchs. Betriebe, deren Entlastung bei Strom und Gas monatlich 150.000 Euro übersteigt, müssen sich bis 31. März bei ihrem Lieferanten melden. Dann geht es um die voraussichtlichen Höchstgrenzen sowie die Verteilung der Entlastungsbeträge auf verschiedene Anschlüsse. Die endgültigen Werte müssen diese Unternehmen ihrem Versorger anschließend zum Ende des Jahres mitteilen. 

    Auf Konzerne, die über zwei Millionen Euro in Anspruch nehmen, kommen erweiterte Mitteilungspflichten zu: an den Versorger und an die Prüfbehörde. Bei diesen Unternehmen wird die Entlastung zudem an einen Arbeitsplatzerhalt gekoppelt. Das Ziel der Regierung: Die Preisbremsen sollen die Wirtschaft entlasten und Arbeitsplätze an Firmenstandorten in Deutschland und Europa absichern. Firmen, die derart hohe Entlastungen erhalten, verpflichten sich demnach 90 Prozent der Stellen, gemessen zum 1. Januar 2023, bis zum 30. April 2025 zu erhalten. 

    Ab 25 Millionen Euro Entlastung gilt für Firmen neben den Mitteilungspflichten und dem Arbeitsplatzerhalt außerdem ein gestuftes Boni-Verbot für Mitglieder der Geschäftsleitung und von Aufsichtsorganen sowie ein Dividendenverbot für das Jahr 2023. Unternehmen können das Verbot umgehen, indem sie bis zum 31. März 2023 auf die Förderung über dem Schwellenwert verzichten.

    Sind weitere Hilfen für Unternehmen geplant?

    Für kleine und mittlere Unternehmen könnte es laut der Regierung weitere Hilfen in Form einer Härtefallregelung geben. Das habe Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schon im Dezember bekräftigt. Dabei geht es um Betriebe, die trotz der Soforthilfe im Dezember sowie der Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind. Über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds würde eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden.

    Weiter Informationen zur Wärme- und Gaspreisbremse sowie zur Strompreisbremse sind in den Info-Blättern des Bundeswirtschaftsministeriums, sogenannten FAQ-Listen, zu finden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden