Die Katze ist das Lieblingshaustier der Deutschen: Schätzungsweise etwa 16,7 Millionen Katzen leben hierzulande insgesamt in den Haushalten. Doch wer eine Katze als Haustier besitzt, muss auch gewissen Pflichten nachkommen. Um dem Tier ein gutes Leben zu ermöglichen, sollten Katzen-Besitzer und diejenigen, die es werden möchten, diese Pflichten kennen und befolgen. Sie betreffen verschiedene Bereiche und Aspekte der Katzenhaltung. Außerdem können sie sich je nach Wohnort unterscheiden. Dieser Artikel erklärt, was Katzen-Besitzer beachten sollten.
Gibt es Gesetze für die Katzenhaltung?
Anders als für die Haltung von Hunden, für die es bestimmte Gesetze gibt, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine speziellen Katzen-Gesetze, die sich ausschließlich mit der Katze und deren Haltung befassen. Allerdings fällt die Katzenhaltung in unterschiedliche Bereiche, die von gesetzlichen Regelungen betroffen sind. Der Erwerb einer Katze ist etwa mit dem Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Bei der Haltung in der Mietwohnung greifen die gesetzlichen Regelungen im Mietrecht, während in Eigentumswohnanlagen die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes greifen. Wer ein Einfamilienhäuschen besitzt, muss sich an die Gesetze zum Nachbarrecht halten.
Außerdem gelten etwa Regelungen wie das Naturschutzgesetz, das Artenschutzgesetz oder die Tollwutverordnung. Weitere Richtlinien, an die sich Katzenbesitzer halten müssen, sind aus Urteilen der vergangenen Rechtsprechung hervorgegangen.
Pflichten für Katzen-Besitzer im Tierschutzgesetz
Wer eine Katze als Haustier hat, muss genau wissen, was sein Schützling benötigt. Darüber sollte sich jeder Katzenhalter bereits vor der Anschaffung des Haustiers im Klaren sein. Dafür gibt es sogar das Tierschutzgesetz. Dieses schreibt laut §2 TierSchG nicht nur vor, dass der Halter sein Tier artgerecht ernähren, pflegen und halten muss. Auch die medizinische Versorgung oder das seelische Wohlergehen des Tieres sind dabei berücksichtigt. Wer gegen diese Vorschriften verstößt oder seinem Haustier Schmerzen und Leid zufügt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Schäden durch die Katze: Muss der Katzen-Besitzer haften?
Katzen sind oft Freigänger, die sich in der ganzen Nachbarschaft austoben. Aber was, wenn dabei ein Schaden entsteht? Das ist in §833 im BGB geregelt. Dort heißt es: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Allerdings ist es in der Praxis nicht ganz so einfach: Denn dieser Anspruch auf Schadensersatz gilt nur, wenn zweifelsfrei belegen lässt, dass tatsächlich die Katze des Nachbarn für den Schaden verantwortlich ist. Das ist natürlich nicht immer der Fall. Der Geschädigte hat immer die Beweispflicht gegenüber dem Katzenhalter.
Eine eigene Katzenhaftpflichtversicherung - wie etwa für Hunde - ist nicht nötig, hier reicht die private Haftpflicht aus.
Katzen-Besitzer: Konflikt mit der Nachbarschaft
Doch das BGB gesteht auch der Katze - beziehungsweise ihrem Halter - gewisse Freiheiten zu: Demnach müssen von den Nachbarn Beeinträchtigungen bei der Grundstücksnutzung, wie zum Beispiel durch Gerüche oder Lärm, akzeptiert werden, wenn sie ortsüblich oder unwesentlich sind. Aber was genau bedeuten die Begriffe "ortsüblich" und "unwesentlich"? Die Schwammigkeit dieser Wörter sorgt für viel Interpretationsfreiheit.
So muss - resultierend aus bisherigen Urteilen in Lüneburg und Darmstadt - ein Nachbar zumindest zwei nachbarliche Katzen tolerieren. Bei mehr freilaufenden Tieren wird die Frage der Zumutbarkeit für den Nachbarn im Einzelfall entschieden. Zu dulden sind etwa Scharrspuren im Beet, ein paar Besuche auf der Terrasse und gelegentlich auch tote Beutetiere vor der Tür.
Kastration und Registrierung: für Katzen Pflicht?
Bundesweit gibt es keine Pflicht, freilaufende Katzen zu kastrieren. Auf kommunaler Ebene ist eine solche Richtlinie - gemeinsam mit Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten - allerdings möglich. Laut dem Deutschen Tierschutzbund gibt es momentan insgesamt mehr als 1000 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen. Diese Verordnungen beruhen meistens auf einen Absatz im Tierschutzgesetz (§13b) und werden in Gemeinden in folgenden Bundesländern angewandt:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen.
Eine genaue Übersicht, welche Gemeinden davon betroffen sind, gibt es auf der Website des Tierschutzbunds.