Wer im vergangenen Jahr nicht mit Gas oder Fernwärme geheizt hat, hatte im März 2023 auch nichts von der Gaspreisbremse. Mit dem Paket der Bundesregierung sollten Haushalte entlastet werden, die mit überdurchschnittlich hohen Energiekosten zu kämpfen hatten. Tun mussten Betroffene für die Entlastung nichts. Doch private Haushalte, die etwa mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks – also mit nicht leistungsgebundenen Energieträgern – geheizt haben, gingen leer aus.
Für diese Haushalte gibt es Entlastung: Bund und Länder haben sich auf sogenannte Härtefallhilfen geeinigt. Dafür wurde ein Härtefallfonds im Umfang von bis zu 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Antragsportale der Bundesländer sind im Mai nach und nach an den Start gegangen. Alles, was Sie über die Härtefallhilfen wissen müssen, lesen Sie hier.
Heizkostenzuschuss für 2022: Wer kann den Härtefall beantragen?
Die Härtefallhilfen für Heizkosten im Jahr 2022 umfassen nicht leistungsgebundene Energieträger. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind das Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks. Wer 2022 mit diesen Energieträgern geheizt hat und von einer besonders starken Preissteigerung betroffen war, soll nun über einen Härtefall entlastet werden. Dabei geht es um den Zeitraum von 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Rechnungen nach diesem Stichtag können aktuell nicht eingereicht werden.
Angelehnt ist das Verfahren an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse. Erstattet werden demnach laut dem Ministerium 80 Prozent der Kosten, die über eine Verdoppelung des Vorjahrespreises hinausgehen.
Wer mit dieser Rechnung nicht mindestens einen Erstattungsbetrag von 100 Euro pro Haushalt erreicht, geht laut dem BMWK leer aus. Gleiches gilt, wenn etwa ein Vermieter für zehn oder mehr Haushalte einen Antrag stellt und diese gemeinsam nicht insgesamt 1000 Euro erreichen. Ein Antrag muss dann nicht gestellt zu werden.
Wer diese sogenannte Bagatellgrenze allerdings übersteigt, erhält einen maximalen Zuschuss von 2000 Euro pro Haushalt.
Härtefallhilfen: Wie wird der Heizkostenzuschuss berechnet?
Wie hoch der Heizkostenzuschuss ausfällt, ist auch an die Preise aus dem Vorjahr gebunden. Statt jeden Fall einzeln zu begutachten, haben Bund und Länder für 2021 gemeinsam Referenzpreise für die, von den Härtefallhilfen umfassten Energieträger ermittelt. Das BMWK gibt folgende Preise inklusive Umsatzsteuer an:
- Heizöl: 0,71 Euro pro Liter
- Flüssiggas: 0,57 Euro pro Liter
- Holzpellets: 0,24 Euro pro Kilogramm
- Holzhackschnitzel: 0,11 Euro pro Kilogramm
- Holzbriketts: 0,28 Euro pro Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
- Kohle/Koks: 0,36 Euro pro Kilogramm
Wie wird gerechnet? Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80 Prozent erstattet. Das Ministerium gibt für die Berechnung der Härtefallhilfe folgende Formel an:
Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 - 2x Referenzpreis x Bestellmenge)
Anders ausgedrückt bedeutet das: Von den Heizkosten aus dem Jahr 2022 wird der doppelte Wert abgezogen, der sich ergibt, wenn 2021 die gleiche Menge an Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets oder einem anderen nicht leistungsgebundenen Energieträger zum oben aufgelisteten Referenzpreis eingekauft worden wäre. Von dem Restbetrag werden 80 Prozent vom Staat übernommen. In der Rechnung wird der Restbetrag also mit 0,8 multipliziert.
Ein Beispiel:
- Ein Haushalt hat 2022 3000 Liter Heizöl bezogen.
- Der Heizöl-Preis lag 2022 bei 1,60 Euro pro Liter.
- Der Haushalt hat also 2022 insgesamt 4800 Euro für Heizöl gezahlt.
- Für die gleiche Menge Heizöl hätte der Haushalt zum Referenzpreis für 2021 (0,71 Euro pro Liter) 2130 Euro bezahlt.
- Die Kosten bis zur Verdopplung des Preises muss der Haushalt alleine stemmen, also 4260 Euro.
- Alle Kosten, die über diesem Betrag liegen – also 540 Euro –, bekommt der Haushalt zu 80 Prozent erstattet.
- Der Heizkostenzuschuss für den Beispiel-Haushalt liegt bei 432 Euro.
Heizkostenzuschuss für Heizöl, Flüssiggas und Co.: Wie wird der Härtefall beantragt?
Wie genau die Antragstellung auf Härtefallhilfen funktioniert und wie die Auszahlung erfolgt, ist dem BMWK zufolge Aufgabe der Länder. Diese haben an einem IT-basierten Antragsverfahren gearbeitet und die zugehörigen Portale größtenteils bereits freigeschaltet.
Bremen und Hamburg sind einem Bericht auf haufe.de zufolge am 2. Mai an den Start gegangen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein am 4. Mai und Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen sowie Thüringen am 8. Mai.
Diese 13 Bundesländer haben sich zudem an einer zentralen Antragsplattform beteiligt. Wer hier lebt, kann für die Antragstellung auf Härtefallhilfen die zentrale Plattform Driveport nutzen, die von der "Kasse.Hamburg" der Hamburger Finanzbehörde bereitgestellt wird. Auf der Seite des Serviceportals werden zudem die wichtigsten Fragen beantwortet. Demnach nimmt die Bearbeitung eines Antrags etwa bis zu sechs Wochen in Anspruch.
Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen sind dagegen einen eigenen Weg gegangen. Wer in Berlin wohnt, kann den Antrag bereits seit 31. Januar über die Seite der Investitionsbank Berlin stellen. In Bayern ist das Portal der Landesregierung am 15. Mai gestartet. Für Nordrhein-Westfalen war lange kein konkretes Datum bekanntgegeben worden. Auf der Homepage des zuständigen Ministeriums stand: "Nach dem jetzigen Stand ist davon auszugehen, dass eine Antragstellung ab Mai 2023 ermöglicht werden kann." Gestartet ist das Portal schließlich am 16. Mai.
Heizkostenzuschuss beantragen: Wann endet die Frist?
Für alle Bundesländer endet die Antragsfrist laut dem BMWK am 20. Oktober 2023.