Für viele ältere Menschen ist es kein richtiger Beruf, einige junge Leute wären es dagegen gerne selbst - die Rede ist von Influencern. Wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln schreibt, können Influencer mit einer Followerzahl von mindestens 20.000, wohl eher jedoch 100.000 Followern, ihren Lebensunterhalt mit ihrem Job bestreiten.
Welche Steuern Influencer bezahlen müssen und was mit Werbegeschenken passiert, lesen Sie in diesem Artikel. Wichtig jedoch: Wenden Sie sich bei Fragen zur Steuererklärung immer an eine Fachperson, wie beispielsweise einen Steuerberater. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung.
Welche Steuern zahlt man als Influencer?
Auch Influencer können nicht unendlich viel Geld am Fiskus vorbei verdienen. Denn genau wie in allen anderen Berufen, sind auch Influencer steuerpflichtig. Und was viele nicht wissen: Neben der Einkommenssteuer müssen Influencer oftmals auch Gewerbe- und Umsatzsteuer abführen.
Sind Influencer steuerpflichtig?
Gerade bei der Einkommensteuer unterscheidet Influencer nichts von anderen Berufsgruppen. Denn auch bei ihnen dürfen die Einkünfte eines Kalenderjahres den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Dieser liegt für das Jahr 2022 bei 10.347 Euro. "Hierzu zählen alle Einkünfte in einem Kalenderjahr, also auch solche aus anderen Tätigkeiten, zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer", heißt es dazu vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg. Das Ministerium hat für Influencer einen eigenen Steuerguide zusammengestellt.
Muss man als Influencer Gewerbesteuer zahlen?
Wie das baden-württembergische Finanzministerium weiter schreibt, sind die Einkünfte bei Influencern gleichzeitig ein Gewerbeertrag. Denn die zählen als Unternehmer und haben in der Regel ein Gewerbe angemeldet. Und dann wird Gewerbesteuer fällig - zumindest, wenn der Gewerbeertrag mehr als 24.500 Euro beträgt. Dann muss auch eine Gewerbesteuererklärung gemacht werden.
Übrigens: Durch gewisse Gesetzesänderungen lassen sich unter Umständen Steuern sparen. Und auch bestimmte Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen.
Zahlt man als Influencer Umsatzsteuer?
Auch Umsatzsteuer kann bei Influencern fällig werden. Gerade dann, wenn sie "selbstständig und nachhaltig Einnahmen erzielen", heißt es vom Finanzministerium Baden-Württemberg. Dafür müssen sie die Umsatzsteuer auf den Rechnungen angeben, die sie an ihre Auftraggeber, wie beispielsweise bei Werbekooperationen, angeben. Außerdem muss eine Umsatzsteuervoranmeldung und eine -jahreserklärung abgegeben werden.
Doch das Ministerium weist darauf hin, dass unter Umständen auch die Kleinunternehmerregelung angewandt werden kann. Und zwar dann, wenn im vergangenen Jahr der Umsatz plus die Umsatzsteuer weniger als 22.000 Euro und im aktuellen Jahr weniger als 50.000 Euro betragen. Dann wird keine Umsatzsteuer erhoben und darf auf nicht auf Rechnungen ausgewiesen werden.
Influencer: Wie sieht es mit Steuern bei Werbegeschenken aus?
Wie das Bundesfinanzministerium schreibt, müssen auch Werbegeschenke, wie Übernachtungen in Hotels oder auch beworbene Produkte, dokumentiert werden. Denn das sind sogenannte Sachzuwendungen, die auch einkommens- und umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Berechnung wird der Marktwert angesetzt.