Wer zur Miete wohnt erhält jährlich eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter. Aufgelistet sind einmalige sowie wiederkehrende Kosten, die beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus auf alle Wohnparteien umgelegt werden. Häufig ist die Abrechnung mit einer kräftigen Nachzahlung verbunden, aber Nebenkosten können auch von der Steuer abgesetzt werden und sorgen so mit der Steuerrückzahlung für ein kleines Plus auf dem Konto.
Welche Haus- und Wohnungsnebenkosten können Mieterinnen und Mieter aber genau von der Steuer absetzen? Und was ist, wenn die Frist für die Steuererklärung immer näher rückt, die Nebenkostenabrechnung aber noch nicht angekommen ist? Alle Antworten finden Sie im Artikel.
Nebenkosten von der Steuer absetzen: Darauf ist für die Steuererklärung 2022 zu achten
Nicht nur Besitzerinnen und Besitzer können Kosten in Zusammenhang mit ihrem Haus oder ihrer Wohnung von der Steuer absetzen. Auch Mieterinnen und Mieter können die Ausgaben für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Wartungsarbeiten, den Hauswart oder Schornsteinfeger und mehr, die anteilig auf sie umgelegt werden bei der Steuererklärung geltend machen. Zusammengefasst handelt es sich dabei laut dem Lohnsteuerhilfeverein (VLH) um haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Übrigens gilt das auch, wenn eine Mieterin oder ein Mieter selbst eine solche Arbeit in Auftrag gegeben hat und die Rechnung direkt bezahlt wurde.
Werden solche Ausgaben - egal ob selbst bezahlt oder über die Nebenkostenabrechnung - in der Steuererklärung geltend gemacht, sind diese laut VLH jeweils bis zu 20 Prozent auf die Steuer anrechenbar. Zudem gelten Höchstgrenzen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt diese bei 4000 Euro pro Jahr, Handwerkerleistungen können bis zu 1200 Euro in die Steuererklärung eingetragen werden.
Ausschlaggebend für die in der Steuererklärung angegebenen Posten ist die Nebenkostenabrechnung oder eigene Rechnungen. Diese sollten gut aufbewahrt werden. Denn: Belege müssen dem Finanzamt seit 2017 nicht mehr direkt mit der Steuererklärung vorgelegt werden, aber es gilt eine Belegvorhaltepflicht. Das Finanzamt kann also Unterlagen nachfordern.
Nebenkosten in der Steuererklärung: Der Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleitungen und Handwerkerleistungen
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten in der Steuererklärung laut VLH Arbeiten, die man für gewöhnlich selbst erledigen könnte. Dazu zählen etwa Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste. Auch wer eine Reinigungskraft anstellt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Geltend gemacht werden können in der Regel 20 Prozent der Ausgaben und das Finanzamt berücksichtigt maximal 4000 Euro.
Im Gegensatz dazu beziehen sich Handwerkerleistungen auf Arbeiten, die man in der Regel nicht selbst erledigen könnte. Nach Angaben des VLH können Rechnungen für Handwerker als "Handwerkerbonus" von der Steuer abgesetzt werden - egal ob sie in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sind oder einzelne Rechnungen vorliegen. Auch hier können 20 Prozent bis zu einer Grenze von 1200 Euro im Jahr geltend gemacht werden.
Nebenkosten von der Steuer absetzen, wenn die Abrechnung noch nicht da ist: Was ist zu tun?
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 endet am 30. September 2023. Dieses Datum gilt für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind - dazu gehören im Übrigen auch Rentnerinnen und Rentner. Wer sich nicht daran hält, riskiert Strafen. Anders sieht es bei Menschen aus, die freiwillig eine Steuerklärung abgeben. Das können beispielsweise die meisten Studentinnen und Studenten tun. Sie haben vier Jahre für die Steuererklärung Zeit. Probleme mit der Nebenkostenabrechnung für die Studentenbude sollte es da keine geben. Doch wer zur Abgabe verpflichtet ist und zur Miete wohnt, muss die Steuererklärung unter Umständen schon abgeben bevor die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr überhaupt angekommen ist. Was ist dann zu tun?
Vermieter haben laut dem VLH ein Jahr Zeit um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Für den Abrechnungszeitraum von 2022 muss die Abrechnung also bis 31. Dezember 2023 bei den Mieterinnen und Mietern ankommen. Für die Steuererklärung ist das zu spät. Laut dem Lohnhilfesteuerverein Aktuell haben Betroffene drei Möglichkeiten:
- Mieterinnen und Mieter können die Nebenkostenabrechnung nachreichen, wenn der Steuerbescheid noch nicht eingetroffen ist.
- Ist der Steuerbescheid schon da, können Mieterinnen und Mieter einen Monat lang Einspruch einlegen, um dann die Nebenkostenabrechnung nachzureichen.
- Die Nebenkostenabrechnung kann auch in der Steuererklärung für das Jahr geltend gemacht werden, in dem sie bei der Mieterin oder dem Mieter angekommen ist. Für die Steuererklärung 2022 heißt das, dass die Abrechnung für 2021 eingereicht werden kann. Die Abrechnung für 2022 könnte dann im Steuerjahr 2023 geltend gemacht werden.
Besonders zu Möglichkeit Nummer drei raten auch Steuerportale wie lohnsteuer-kompakt.de oder taxfix.de.
Übrigens: Mit der Elster-App soll die Steuererklärung einfacher klappen. Die neue App des Steuer-Portals soll die Einkommenssteuererklärung leichter machen.