Die Doppelbesteuerung der Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele Rentnerinnen und Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden. Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.
Vorweg: Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden. Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.
Doppelbesteuerung der Rente - was ist das?
Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der "Ansparphase" als auch in der "Auszahlungsphase" besteuert werden. Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem Einkommen finanziert und wird dann später - bei der Auszahlung der Rente - erneut besteuert.
Von Doppelbesteuerung spricht man laut dem Portal finanztip.de dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung (der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung) im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge (die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen).
Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen laut finanztip.de:
- Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
- Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
- Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
- Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen.
Doppelbesteuerung: So entsteht sie
Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.
Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet. Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.
Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen. Dies geht aus dem Rentenlexikon der Deutschen Rentenversicherung hervor.
Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.
Wie prüfe ich, ob meine Rente doppelt besteuert wird?
Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern. Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:
- 1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
- 2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
- 3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung
Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht. Wir haben in einem weiteren Artikel aufgelistet, welche Jahrgänge von der Doppelbesteuerung betroffen sein könnten und eine Tabelle angefertigt, wie viel Prozent der Rente versteuert werden müssen.
Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.
Doppelbesteuerung der Rente: Rückzahlung erwirken - Einspruch noch nötig?
Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können. Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht. Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.
Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen. Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen. Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben. Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.
Allgemein sollte man sich schon früh darum kümmern, ob das Geld im Alter reicht. Das lässt sich nachprüfen. Eine private Altersvorsorge kann den Wohlstand im Alter sichern. Denkbar wäre das Konzept der sogenannten Bürgerrente.
Sollte das Geld trotzdem nicht reichen, können diverse Zuschüsse beantragt werden. Derzeit gibt es auch einen Härtefallfonds. Auch mit dem Rentenausweis kann Geld gespart werden.
Übrigens: Über die Rente kursieren viele Irrtümer und Mythen. Wichtig ist, dass die Rente beantragt wird. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Außerdem müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, sonst können Strafen drohen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.