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Rente: Rente 2024: Wann fällt die Doppelbesteuerung weg?

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Rente 2024: Wann fällt die Doppelbesteuerung weg?

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    Manche Rentnerinnen und Rentner sind von einer Doppelbesteuerung betroffen.
    Manche Rentnerinnen und Rentner sind von einer Doppelbesteuerung betroffen. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

    Die Doppelbesteuerung der Rente ist schon lange Thema in der Politik. Viele Rentnerinnen und Rentner klagen darüber, dass sie Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, obwohl ihre Rentenbeiträge schon während ihres Berufslebens versteuert wurden. Von der Doppelbesteuerung sind nicht alle, aber einige Menschen betroffen. In den kommenden Jahren soll die Doppelbesteuerung ein Ende haben. Wann es soweit ist und welche Maßnahmen eingeleitet werden, lesen Sie hier. Wir haben beim Finanzministerium nachgefragt.

    Übrigens: Menschen, die sich ihr Leben lang um Haushalt und Familie gekümmert haben - meist Frauen -, können oft kaum Beiträge zahlen. Ihre Rente fällt meist niedriger aus. Und wer im Ruhestand 2000 Euro Rente erhalten möchte, muss schon heute ein entsprechend hohes Gehalt haben.

    Was ist die Doppelbesteuerung der Rente?

    Laut dem Finanzportal finanztip.de geht es bei der Doppelbesteuerung der Rente vorrangig um zwei Zahlen:

    • Steuerfreier Rentenzufluss: Diese Zahl meint den gesamten steuerfreien Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung.
    • Versteuerte Rentenbeiträge: Diese Zahl meint die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen. Diese Beiträge konnten also nicht von der Steuer abgesetzt werden.

    Wenn der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist, als die versteuerten Rentenbeiträge, spricht man von einer Doppelbesteuerung der Rente. Der Grund: In diesem Fall werden erneut Steuern auf bereits versteuerte Rentenbeiträge gezahlt. Wie viel Steuern genau auf die Rente gezahlt werden müssen, ist der Rententabelle zu entnehmen.

    Warum gibt es eine Doppelbesteuerung der Rente?

    Das Problem, das die Rente doppelt besteuert wird, hat ihren Ursprung im Umbau des Rentensystems, der 2005 begonnen hat. Bis dahin galt die vorgelagerte Besteuerung, also das sich die Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen ergeben. Im Gegenzug war dann der größte Teil der Rente steuerfrei.

    Das Bundesverfassungsgericht forderte allerdings in einem Urteil vom 6. März 2002, dass das Rentensystem auf eine nachgelagerte Besteuerung umgebaut wird, wie es bereits bei Beamten der Fall war.

    Wann fällt die Doppelbesteuerung weg und wie viele Menschen sind betroffen?

    Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich bei der Doppelbesteuerung um eine "Vergleichsrechnung". Eine doppelte Besteuerung liege der Festlegung des Bundesfinanzhofs nach Urteilen vom 19. Mai 2021 zufolge nur dann vor, wenn "die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse nicht mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen". Die Vergleichsrechnung würde sich dementsprechend "aufgrund unterschiedlicher Lebens- und Erwerbsbiografien in jedem Einzelfall unterscheiden.

    Von der Doppelbesteuerung betroffen sind dem Bundesfinanzhof zufolge vor allem vier Gruppen:

    • Rentnerinnen und Rentner, die erst sei Kurzem Rente beziehen
    • Menschen, die früher selbstständig waren und ihre Rentenversicherungsbeiträge größtenteils selbst finanziert haben und nicht durch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse unterstützt wurden
    • Senioren, die ledig sind und keine Hinterbliebenenrente, wie etwa die Witwenrente bekommen
    • Männer, da sie statistisch gesehen früher sterben als Frauen

    Die Gefahr einer doppelten Besteuerung ist nach Angaben von finanztipp.de bei ehemals Selbstständigen am größten, da sie sich ohne Zuschüsse des Arbeitgebers selbst um ihre Altersvorsorge kümmern mussten. Die Ampel-Regierung will Doppelbesteuerung künftig verhindern. Besonders ein paar Jahrgänge dürften davon profitieren.

    Laut dem Finanzministerium sind für die Umsetzung "gesetzliche Regelungen im Bereich der Rentenbesteuerung anzupassen". Wie lange das allerdings noch dauert, ist nicht klar. Auf Nachfrage sagte das Finanzministerium: "Die Bundesregierung arbeitet konsequent an der Umsetzung dieser gesetzlichen Anpassungserfordernisse, um eine 'doppelte Besteuerung' in jedem Einzelfall zu vermeiden beziehungsweise zu beseitigen." Einen genauen Zeitrahmen gibt es demnach  aber noch nicht.

    Ende der Doppelbesteuerung: Ab wann wird die Rente zu 100 Prozent versteuert?

    Bis entsprechende Gesetze in Kraft treten, sollen mit einer Übergangsfrist Renten bis zu 100 Prozent steuerpflichtig werden. So soll Doppelbesteuerung verhindert und ein Übergang zur vollen Besteuerung der Rente geschaffen werden. Zunächst war das Jahr 2040 für Erreichen der 100-prozentigen Besteuerung angesetzt worden. Derzeit wird diskutiert, ob die Übergangszeit bis ins Jahr 2060 gestreckt werden sollte.

    Das Finanzministerium sieht ein Erreichen der "vollständigen nachgelagerten Besteuerung" im Jahr 2058 vor. Der Koalitionsvertrag sehe für die Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung unter anderem den langsameren Anstieg des Besteuerungsanteils ab dem Jahr 2023 um jährlich nur noch einen halben Prozentpunkt anstatt bisher einem Prozentpunkt vor, sagt das Finanzministerium auf Nachfrage. "Dies führt im Ergebnis für Renteneintrittsjahrgänge ab dem Jahr 2023 zu einem höheren, dauerhaft festzuschreibenden Rentenfreibetrag und wirkt sich mithin auf die Vergleichsgröße der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse aus."

    Der steuerpflichtige Anteil der Bruttorente stieg von 2005 - damals lag der steuerpflichtige Rentenanteil bei 50 Prozent - bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Auf Neurentnerinnen und -rentner kam also Jahr für Jahr eine Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils um zwei Prozent zu. Seit 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung pro Jahr nur noch um ein Prozent - mit dieser Rechnung wäre man in 2040 bei einer 100-prozentigen Besteuerung angekommen. Da ab diesem Jahr der Satz auf 0,5 Prozent sinkt, wird diese voraussichtlich 2058 erreicht.

    Gibt es weitere Maßnahmen, um die Doppelbesteuerung abzuschaffen?

    Weitere Maßnahmen, um die Doppelbesteuerung abzuschaffen oder zu verhindern, werden laut dem Finanzministerium geprüft. Die Zuständigen gehen aber davon aus, dass die Umsetzung der beiden bisher genannten Maßnahmen "in einer Vielzahl von Fällen eine im Vergleich zu einer  Fortgeltung der Rechtslage des Jahres 2022 gegebenenfalls im Einzelfall eintretende 'doppelte Besteuerung' vermeiden" werde.

    Mit der Abschaffung der prozentualen Begrenzung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und dem langsameren Anstieg des Besteuerungsanteils ab diesem Jahr würde ein großer Teil der Fälle abgedeckt werden.

    Übrigens: Die Rente muss immer beantragt werden. Dafür ist die Rentenversicherungsnummer wichtig. Und auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sonst drohen Strafen. Bis zu welcher Rentenhöhe Sie Steuern zahlen müssen, lässt sich ausrechnen. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.

    Neben den Steuern, die gezahlt werden müssen, gibt es aber auch gute Nachrichten, denn die Rente steigt 2023 wieder. Um wie viel, lässt sich der Rententabelle entnehmen.

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