Die Rente wurde zum 1. Juli 2023 angepasst und im Sommer 2024 kommt die nächste Rentenerhöhung. Viele Rentnerinnen und Rentner dürfte das freuen, aber es ist auch Vorsicht geboten, denn mit der Rentenerhöhung werden Millionen von ihnen steuerpflichtig.
Steuererklärung abgeben: Wann müssen Rentner Steuer zahlen?
Die Rente gilt laut dem Lohnsteuerhilfe Verein VLH als steuerpflichtige Einnahme, daher sind Rentnerinnen und Renter grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Allerdings ist das nur dann der Fall, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresrente den Grundfreibetrag übersteigt. Letzterer steigt jedes Jahr an. Der Grundfreibetrag 2023 lag für Alleinstehende bei 10.908 Euro. 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.784 Euro. Für Paare gilt der doppelte Wert.
Steuern zahlen: Wie wird der steuerpflichtige Teil der Rente berechnet?
Um herauszufinden, wie hoch der steuerpflichtige Teil einer Rente ist, muss das Renteneintrittsjahr beachtet werden, denn das bestimmt den Rentenfreibetrag. Laut dem VLH wird der steuerfreie Teil der Rente, also der Rentenfreibetrag immer kleiner und soll bis 2040 bei null liegen. Dann müssen Renten also zu 100 Prozent versteuert werden. Bis dahin gilt aber der Rentenfreibetrag, der jedes Jahr um ein Prozent sinkt.
Wer 2024 in Rente geht, dem steht laut VLH zufolge ein Rentenfreibetrag von 16 Prozent zu. Dieser Teil der Rente bleibt also steuerfrei und das auch in den Folgejahren. Allerdings bleibt nicht der Prozentsatz unverändert, sondern der zum Renteneintritt berechnete Freibetrag in Euro. Die jährlichen Rentenerhöhungen müssen voll versteuert werden.
Ein Beispiel: Andrea ist am 1. April 2021 in Rente gegangen. Ihr Rentenfreibetrag liegt bei 19 Prozent. Da Andrea 2021 allerdings nur neun Monate lang Rente bezogen hat, wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten Bezugsjahr, also 2022, aus der vollen Jahresrente errechnet. Andreas Jahresrente hat 2022 14.000 Euro betragen. Ihr Rentenfreibetrag liegt mit 19 Prozent also bei 2.660 Euro. 2022 lag der steuerpflichtige Teil von Andreas Rente bei 11.340 Euro und damit 993 Euro über dem Grundfreibetrag, der laut steuerring.de 2022 bei 10.347 Euro lag.
So berechnet sich der Rentenfreibetrag für die Jahre 2021 bis 2040:
Rentenbeginn | steuerpflichtig | steuerfrei |
2021 | 81 Prozent | 19 Prozent |
2022 | 82 Prozent | 18 Prozent |
2023 | 83 Prozent | 17 Prozent |
2024 | 84 Prozent | 16 Prozent |
2025 | 85 Prozent | 15 Prozent |
2030 | 90 Prozent | 10 Prozent |
2035 | 95 Prozent | 5 Prozent |
2040 | 100 Prozent | 0 Prozent |
Am Ende des Arbeitslebens folgt optimalerweise der wohlverdiente Ruhestand. Können Paare einen gemeinsamen Renteneintritt vollziehen?
Rentenerhöhung: Warum müssen einige Rentner plötzlich Steuern zahlen?
Durch die Anpassung der Renten im Westen und Osten erhöht sich auch der steuerpflichtige Teil der Rente. Für einige Rentnerinnen und Rentner bedeutet das laut dem VLH, dass sie nun Steuern zahlen müssen.
Ein Beispiel: Lisa lebt in Berlin und ist genau wie Andrea im April 2021 in Rente gegangen. Ihre Jahresrente hat 2022 12.774 Euro betragen, ihr Rentenfreibetrag liegt also bei 2.427,06Euro. Mit einem steuerpflichtigen Rentenanteil von 10.346,94 Euro lag sie somit 2022 knapp unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro.
Wegen der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2023 um 5,86 Prozent (Ost) erhält sie derzeit 748,56 Euro mehr im Jahr und hat damit eine Jahresrente von 13.522,56 Euro. Der steuerpflichtige Teil steigt somit abzüglich des Rentenfreibetrags auf 11.095,50 Euro und liegt nun 187,50 Euro über dem Grundfreibetrag, der 2023 auf 10.908 Euro gestiegen war. Lisa wurde dadurch also plötzlich steuerpflichtig und muss als Rentnerin eine Steuererklärung abgeben.
Laut dem VLH müssen sich plötzlich steuerpflichtige Rentnerinnen und Renter aber keine großen Sorgen vor einer hohen Steuerlast machen, denn es könnten beispielsweise Krankheitskosten, Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden und sogar Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Übrigens: Für Rentnerinnen und Rentner, die neben der Rente noch soziale Unterstützung vom Staat erhalten, kann es sein, dass sie gar nichts von der Rentenerhöhung haben, weil diese direkt verrechnet wird. Außerdem ist auch die Doppelbesteuerung der Rente für einige Rentnerinnen und Rentner ein Problem.