Schon in jüngeren Jahren sollte man sich Gedanken machen, ob das Geld im Alter reicht. Das lässt sich leicht herausfinden. 2023 gibt es für ältere Personen schon mal gute Nachrichten, denn die Rente steigt ab Juli. Zudem können Rentner diverse Zuschüsse beantragen. Für begrenzte Zeit wurde auch ein Härtefallfonds eingerichtet.
Um später einmal mehr Rente ausbezahlt zu bekommen, können Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, freiwillig Rentenbeiträge bezahlen. Für 2022 war dies allerdings nur bis zum 31. März 2023 möglich. Alle Informationen finden Sie im Artikel.
Ist es sinnvoll freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen?
Bis zum 31. März 2023 hatten Personen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind, die Möglichkeit ihre gesetzliche Rente aufzubessern, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mitteilte. So konnte nicht nur die Rente erhöht werden, sondern auch die Versicherungszeiten.
Besonders sinnvoll sei das laut DRV für Menschen, die ihren Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sichern wollen oder Lücken im Versicherungsverlauf haben und diese schließen wollen. Auch können Personen, die trotz Kindererziehung keine fünf Jahre Versicherungszeit zusammenbekommen, durch freiwillige Zahlungen einen Anspruch auf Altersrente erwerben.
Wer das machen möchte, muss pro Monat mindestens 96,72 Euro einzahlen. Der Maximalbetrag liegt monatlich bei 1320,60 Euro. Dabei wird nicht zwischen alten und neuen Bundesländern unterschieden. Die Monate, in denen Beiträge gezahlt werden, können frei gewählt werden. Nachträglich können Zahlungen nicht mehr geändert werden.
Übrigens: Wer nie gearbeitet hat, bekommt das bei der Rente später deutlich zu spüren. Und wer 2000 Euro Rente haben will, muss dafür in seinem Arbeitsleben auch einiges tun.
Wer kann freiwillige Rentenbeiträge zahlen?
In Deutschland können alle Personen freiwillige Rentenbeiträge zahlen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind und mindestens 16 Jahre alt sind. Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbsfähige erwachsene Personen. Auch Deutsche, die im Ausland leben, können einzahlen. Personen, die früher in Rente gehen, zum Beispiel mit 63 Jahren, können bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Zahlungen leisten. So erhöht sich die Höhe der Rente.
Personen, die bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten, können sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.
Wann Sie genau in Rente gehen können, hängt von Geburtsjahr und Versicherungszeit ab. Das kann nach 35 Jahren oder nach 45 Jahren der Fall sein. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen. Menschen mit Schwerbehinderung haben zudem einen Anspruch schon früher in Rente zu gehen.
Wie kann man freiwillige Rentenbeiträge zahlen?
Die Rentenbeiträge müssen an den jeweiligen Rentenversicherungsträger überwiesen werden. Die Kontodaten stehen auf der Website. Dieser ist der jährlichen Renteninformation zu entnehmen.
Bei der Überweisung sollten die Versicherungsnummer und der Zeitraum, für den die Beiträge angerechnet werden sollen, im Betreff angegeben werden. Sobald die Überweisung beim Rentenversicherungsträger eingegangen ist, wird eine Beitragsbescheinigung ausgestellt.
Wer seinen Lebensabend nicht in Deutschland verbringen will, kann das im Ausland machen, denn für Rentnerinnen und Rentner gibt es einige attraktive Länder. Dabei sollten allerdings ein paar Dinge beachtet werden, damit es keine Abzüge gibt.
Wie wirken sich freiwillige Rentenbeiträge auf die spätere Rente aus?
Je höher die freiwilligen Beiträge sind, desto höher fällt auch die Rentensteigerung aus. Wer ein Jahr freiwillig den Mindestbeitrag von 96,72 Euro einzahlt, steigert die Rente zurzeit um 4 Euro, wie die DRV mitteilt. Bei der Zahlung des Höchstbetrags von 1357,80 Euro erhöht sich die Rente um 70 Euro. Die Zahlungen erfolgen dann ein Leben lang bis zum Tod.
Wenn Sie berechnen möchten, wie sich Ihre Rente durch Ihre freiwilligen Zahlungen verändert, können Sie das durch den Online-Rechner von ihre-vorsorge.de tun.
Übrigens: Über die Rente gibt es viele Irrtümer und Mythen, denen Sie nicht glauben sollten. Wichtig ist zudem, dass Rentner eine Steuererklärung machen, da sonst Strafen drohen.
Wann sind freiwillige Rentenbeitragszahlungen noch sinnvoll?
Möglich ist auch, freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen, wenn man ohne Abschläge früher in die Rente will. In der Regel ist es so, dass Versicherte, die vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen wollen, für jeden Monat, den sie früher gehen, Abschläge von 0,3 Prozent der Rente hinnehmen müssen. Laut Deutscher Rentenversicherung können diese Abschläge allerdings ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden und zwar entweder ganz oder nur teilweise.
Wer wissen möchte, wie hoch die Zahlungen sein müssen, muss beim jeweiligen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen und erhält dann folgende Auskünfte:
- voraussichtliche Höhe der Altersrente zum vorgezogenen Rentenbeginn
- Höhe der Rentenminderung
- Höhe der Beiträge, die zum Ausgleich des früheren Rentenbeginns gezahlt werden könnten
Diese Sonderzahlungen können entweder als Teilzahlung oder als Einmalzahlung geleistet werden. Wer bei einer Erwerbsminderungsrente Abschläge hat, der kann diese durch freiwillige Zahlungen nicht ausgleichen.
Zahlungen können in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können durch Sonderzahlungen nicht ausgeglichen werden.
Ob die Rente überhaupt noch sicher ist, ist mittlerweile fraglich. In jedem Fall muss diese mit Hilfe der Rentenversicherungsnummer aber beantragt werden. Beachten sollten Versicherte zudem, dass sie auch auf die Rente Steuern und Abgaben zahlen müssen.