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Rente: Tabelle zur Doppelbesteuerung der Rente: Wie viel Prozent Steuer müssen gezahlt werden?

Rente

Tabelle zur Doppelbesteuerung der Rente: Wie viel Prozent Steuer müssen gezahlt werden?

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    Wer Rente bezieht, muss diese auch versteuern. Wie hoch der Anteil ist, hängt vom Renteneintrittsjahr ab.
    Wer Rente bezieht, muss diese auch versteuern. Wie hoch der Anteil ist, hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Wer im Alter sichergehen will, dass das Geld reicht, sollte sich früh darum kümmern. Allerdings müssen Versicherte beachten, dass die Rente noch versteuert werden muss. Ab 2023 soll die Doppelbesteuerung der Rente wegfallen. Wie hoch der Anteil ist, hängt davon ab, wann man in Rente geht. Wir haben die Informationen für Sie im Artikel zusammengefasst.

    Wie viel Prozent der Rente muss versteuert werden?

    Wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist, musste 50 Prozent der Bruttorente versteuern, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Jedes Jahr steigt seitdem der Anteil der versteuert werden muss um zwei Prozent. Von 2020 bis 2022 erhöhte sich der Anteil der zu versteuernden Rente um ein Prozent. Seit 2023 steigt der Prozentsatz nur noch um 0,5 Punkte. Wer 2058 oder später in den Ruhestand geht, muss seine Rente dann voll, also zu 100 Prozent versteuern.

    Wer bis 2057 in Rente geht, erhält einen Rentenfreibetrag, den das Finanzamt errechnet. Dieser Teil der Rente muss nicht versteuert werden und ist ein fester Betrag, der auch in den Folgejahren unverändert bestehen bleibt. Das ist laut Deutscher Rentenversicherung auch dann der Fall, wenn die Rente durch Erhöhungen weiter steigen sollte. Wenn die Rente angepasst wird, erhöht sich damit auch gleichzeitig das zu versteuernde Renteneinkommen. Auch 2024 wird die Rente wieder erhöht. Wie viel Geld Sie dann mehr auf dem Konto haben, können Sie der Tabelle entnehmen.

    Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss

    Jahr des RenteneintrittsAnteil der Rente, der besteuert wird, in ProzentRentenfreibetrag in Prozent
    Bis 20055050
    20065248
    20075446
    20085644
    20095842
    20106040
    20116238
    20126436
    20136634
    20146832
    20157030
    20167228
    20177426
    20187624
    20197822
    20208020
    20218119
    20228218
    202382,517,5
    20248317
    202583,516,5
    20268416
    202784,515,5
    20288515
    202985,514,5
    20308614
    203186,513,5
    20328713
    203387,512,5
    20348812
    203588,511,5
    20368911
    203789,510,5
    20389010
    203990,59,5
    2040919
    204191,58,5
    2042928
    204392,57,5
    2044937
    204593,56,5
    2046946
    204794,55,5
    2048955
    204995,54,5
    2050964
    205196,53,5
    2052973
    205397,52,5
    2054982,0
    205598,51,5
    2056991
    205799,50,5
    20581000

    Beispiel:

    Eine Person, die 2005 in Rente gegangen ist und eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro bekommt, hat einen Rentenfreibetrag von 6000 Euro. In den nachfolgenden Jahren gab es immer wieder Rentenerhöhungen und so hatte die Person 2021 eine Rente von 15.440 Euro. Der Rentenfreibetrag allerdings ändert sich nicht und bleibt weiterhin bei 6000 Euro.

    Das zu versteuernde Renteneinkommen liegt nach den Erhöhungen nicht mehr bei 6000 Euro, sondern bei 9440 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag lag im Jahr 2021 bei 9744 Euro. Der Anteil der Rente, den die Person versteuern muss liegt mit 9440 Euro unter dieser Grenze, sodass die Person überhaupt keine Steuern zahlen muss, da sie außer der Rente keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat.

    Muss die Rente immer versteuert werden?

    Die Rente muss nicht immer versteuert werden. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge gibt es die sogenannte Öffnungsklausel, die eine Ausnahme zur "nachgelagerten Besteuerung" darstellt.

    Diese Ausnahme gilt, wenn Versicherte sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben oder Beiträge zu weiteren Alterssicherungssystemen geleistet haben. Zu Letzteren zählen zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse.

    Wer die Öffnungsklausel für sich nutzen möchte, muss

    • dahingehende Angaben in der Einkommenssteuererklärung machen
    • belegen, dass der Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 mindestens 10 Jahre lang geleistet wurde. Diese Bescheinigung kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden oder beim berufsständischen Versorgungswerk beziehungsweise bei der landwirtschaftlichen Alterskasse.

    Wer der Meinung ist, dass er zu unrecht von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann eine Rückzahlung beantragen.

    Wer ist von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen?

    Die Mehrheit der Rentner ist Finanztip zufolge ist nicht von der Doppelbesteuerung betroffen. Laut Bundesfinanzhof trifft es besonders folgende Gruppen:

    • Rentnerinnen und Rentner, die seit kurzer Zeit Rente bekommen
    • Menschen, die früher selbstständig waren, weil sie ihre Rentenversicherungsbeiträge oftmals selbst finanziert haben ohne die Zuschüsse des Arbeitgebers
    • Senioren, die ledig sind und keine Hinterbliebenenrente bekommen
    • Männer, da sie statistisch gesehen früher sterben als Frauen

    Übrigens: Über die Rente gibt es viele Mythen und Irrtümer. Die Rente muss immer beantragt werden. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuererklärungen abgeben, sonst drohen hohe Strafen. Bis zu welcher Rentenhöhe Sie Steuern zahlen müssen, lässt sich ausrechnen. Zudem können Rentner mit ein paar Tipps bei der Steuererklärung sparen.

    Wer im Ruhestand mehr Geld haben möchte, kann 100 Euro Zuschuss bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung führt künftig ein neues Online-Portal ein, sodass Versicherte ihre Altersvorsorge besser im Blick behalten können.

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