Rentenansprüche kann nicht nur jeder einzelne Versicherte haben, sondern auch Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner zusammen. Diese können die Rentenansprüche dann untereinander aufteilen - das sogenannte Rentensplitting. Welche Bedingungen es dafür gibt und für wen sich das besonders lohnt, erfahren Sie im Artikel.
Was ist Rentensplitting?
Beim Rentensplitting haben Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, ihre gemeinsamen Rentenansprüche aus der Ehe oder der Lebenspartnerschaft zu gleichen Teilen aufzuteilen. Der Partner, der höhere Rentenansprüche hat, gibt dann einen Teil davon an den anderen Partner ab, sodass die Rentenansprüche beider Partner danach gleich hoch sind, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Diese partnerschaftliche Teilung ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll und überhaupt möglich.
Welche Bedingungen gibt es für das Rentensplitting?
Ein Rentensplitting bei Versicherten ist möglich, wenn
- das Paar vor 2002 geheiratet hat und beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind oder die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde
- das Paar jeweils mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten gesammelt hat
- das Erwerbsleben abgeschlossen ist und somit erstmals ein Anspruch auf volle Altersrente bei einem der Partner besteht. Beim Partner ohne Anspruch auf Rente muss die Regelaltersrente erreicht sein.
Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften, die seit 1. Januar 2005 begründet wurden.
Was gilt für das Rentensplitting nach dem Tod des Partners?
War zu Lebzeiten beider Partner ein Rentensplitting nicht möglich, kann sich nach dem Tod eines Partners der hinterbliebene Partner laut Deutscher Rentenversicherung für das Rentensplitting entscheiden. Voraussetzung ist, dass er 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten gesammelt hat. Hinzugerechnet wird hier in einem bestimmten Umfang die Zeit vom Tod des Partners bis zum 65. Lebensjahr des hinterbliebenen Partners.
Ist Rentensplitting oder Hinterbliebenenrente sinnvoller?
Ist ein Partner gestorben, kann sich der überlebende Partner entscheiden, ob er lieber Rentensplitting oder Hinterbliebenenrente wählen möchte. Zu Letzterer gehören neben der Witwenrente noch die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente. Diese werden bei Rente wegen Todes ausgezahlt.
Die Entscheidung lässt sich laut Deutscher Rentenversicherung auch dann noch treffen, wenn der hinterbliebene Partner bereits Witwenrente oder Witwerrente bezieht. Wer sich allerdings für das Rentensplitting entscheidet, verliert den Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Bei Versicherten, die bereits eine Rentenabfindung wegen Wiederheirat bekommen haben, können kein Rentensplitting mehr nutzen.
Übrigens: Bei der Rente hat sich seit 1. Juli 2023 für Millionen Deutsche einiges geändert. Neuerungen gab es auch bei der Witwenrente. Zuletzt wurde in der Politik diskutiert, ob die Witwenrente vor dem Aus steht.
Für wen lohnt sich das Rentensplitting?
Das Rentensplitting lohnt sich vor allem für den Partner, der während der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft weniger Rentenanwartschaften sammeln konnte. Durch das Rentensplitting bekommen sie einen höheren Rentenanspruch, der auch bestehen bleibt, wenn der Partner verstirbt und der überlebende Partner wieder heiraten sollte.
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge lohnt sich das Rentensplitting besonders, wenn
- ein Partner bereits eine eigene Rente bezieht und so ein hohes Einkommen hat, dass keine Witwen- oder Witwerrente gezahlt werden würde
- ein Partner durch das Rentensplitting einen eigenen Rentenanspruch bekommt und eine Witwen- oder Witwerrente wegen des Einkommens eines Partners nicht gezahlt werden würde
- ein Partner wieder heiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Erhöht sich durch das Rentensplitting die Rente, erhöht sich auch später die mögliche Hinterbliebenenrente für Partner oder Kinder. Entscheidet sich der Partner gegen das Rentensplitting und nimmt die Rentenabfindung wegen Wiederheirat, bekommt er eine Einmalzahlung. Sollte die neue Ehe oder Partnerschaft enden, kann der Partner die Hinterbliebenenrente erneut beantragen
Wichtig: Das Rentensplitting ist verbindlich. Ist die gemeinsame Erklärung dafür erst einmal abgegeben, kann der überlebende Partner nach dem Tod des anderen keine Hinterbliebenenrente mehr anstatt des Rentensplittings bekommen. Daher sollten sich Versicherte genau beraten lassen, für welche Möglichkeiten sie sich entscheiden.
Übrigens: Um 2000 Euro Rente zu bekommen, müssen Versicherte ihr Leben lang überdurchschnittlich verdienen. Die Durchschnittsrente fällt allerdings deutlich geringer aus. Und wenn man nie gearbeitet hat, merkt man das bei der Rente noch mehr. Das gilt auch für Hausfrauen. Diese bekommen allerdings zusätzlich Mütterrente, da sich die Kindererziehungszeit zur Rente anrechnen lassen.
Rente kann auch schon nach fünf Jahren Arbeit bezogen werden. Nach 40 Jahren Arbeit fällt dieser allerdings deutlich höher aus. Die Rente steigt außerdem immer wieder. Der Rententabelle kann entnommen werden, wie sich das ganz persönlich auf dem Konto auswirkt. Wem das Geld trotzdem nicht reicht, kann als Rentner diverse Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds steht bereit. Wer besonders fleißig ist, kann zusätzlich einen Zuschlag von 100 Euro zur Rente bekommen.